Am 3. Juli 2013 wurde das GBRegG beschlossen. Das Register gilt nun sowohl für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe als auch der gehobenen medizinisch-technischen Dienste.
Entgegen anderslautender Meldungen in den vergangenen Tagen gilt die beschlossene Gesetzesfassung des GBRegG nun sowohl für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe als auch der gehobenen medizinisch-technischen Dienste. Die MTD-Austria hatte bis zuletzt vehement gefordert, für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste ein eigenes Register einzurichten, was schlussendlich jedoch vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt wurde.
Mit dem Aufbau und der Führung des Registers wird die Bundesarbeitskammer betraut. Unbestätigten Meldungen zufolge soll die ehem. Landeshauptfrau von Salzburg – Gabi Burgstaller – diese Aufgabe übernehmen.
Das Gesetz tritt in zwei Etappen (mit 1. Jänner 2014 bzw. 1. Juni 2015) in Kraft.
Link zum Gesetz
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02445/index.shtml
ORF Liveübertragung der Debatte und Abstimmung im NR
http://www.youtube.com/watch?v=sVd0gUFWnwk
Quelle: parlament.gv.at
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
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