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Datum: 22.07.2013

ÖZIV: Österreich noch weit entfernt von Umsetzung der UN-Konvention

31.07.2013

Voget zu Spindelegger: „Wir brauchen Taten statt Lippenbekenntnisse!“

Mit Verwunderung nimmt der ÖZIV, eine große Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen, die Wortmeldung von Außenminister Spindelegger (18.07.2013) zur Kenntnis. Anlässlich der Konferenz zur Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in New York betonte er, Österreich würde ein verstärktes Augenmerk auf den Barriere-freien Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt legen. „Es ist schon erfreulich, wenn über die Fortschritte im Behindertenbereich in Österreich sogar im Ausland Bericht erstattet wird, aber bitte nur dann, wenn diese Erfolge auch aus Sicht der Betroffenen als solche bezeichnet werden können“, meint dazu der Präsident des ÖZIV, Dr. Klaus Voget.

Faktum ist, dass auch im Behindertenbereich die Arbeitslosenquote steigt und die Rahmenbedingungen ganz und gar nicht einfacher werden. „Wir sind der Wirtschaft entgegengekommen, haben einer extremen Lockerung des Kündigungsschutzes zugestimmt. Die dafür erfolgte Anhebung der Ausgleichstaxe war minimal; sie ist nach wie vor weit unter einer Höhe, die auch steuernde Wirkung haben könnte“, meint Voget weiter.

„In der täglichen Arbeit erleben wir viele unschöne Entwicklungen“, berichtet ÖZIV-Geschäftsführerin Hedi Schnitzer-Voget. „Es gibt immer mehr Unternehmen, die sich mit wenig Geld von der Zahlung der Ausgleichstaxe freikaufen wollen.“ Der neueste Gag in diesem Bereich ist es, behinderte Arbeitskräfte auf geringfügiger Basis anzustellen. Damit ist der Anrechnung auf die Pflichtzahl Genüge getan und niemand schaut mehr auf die Qualität und das Potential dieser Arbeitskräfte.

„Da sind wir noch ganz weit weg von der ernsthaften Umsetzung der UN-Konvention“, stellt Voget fest. „Wir müssen den Weg dorthin gemeinsam gehen; dazu braucht es auch ein Umdenken in der Wirtschaft. Wir fordern daher neuerlich eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmung. Die Anrechnung auf die Pflichtzahl darf nur erfolgen, wenn Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, die den behinderten Menschen ein vernünftiges Einkommen sicherstellen. Und die Ausgleichstaxe muss endlich auf die Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts angehoben werden.“


Quelle: APA OTS
AutorIn: Österreichischer Zivil-Invalidenverband
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
Permalink: [Kurzlink]
Behindertenpolitik, News
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