Am 29. September 2013 findet in Österreich die Wahl des Nationalrats statt. Wir haben Infos zum Thema „Wählen mit Behinderung“ zusammengetragen.
Allgemeine Wahlinfos
Der Nationalrat beschließt in Österreich die Bundesgesetze. Bei der Nationalratswahl kann jede/r stimmberechtigte Bürger/in eine Partei wählen sowie eine Vorzugsstimme vergeben.
Wie kann gewählt werden?
1) Wahl in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal
Am einfachsten ist, wenn Sie am Wahltag in das Wahllokal gehen, das Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet ist. Dazu brauchen Sie nichts vorbereiten. Sie müssen einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen. Sie dürfen eine Begleitperson, Persönliche Assistenz, Blindenführhund zur Wahl mitnehmen.
Achtung: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Wohnsitz-Wahllokal Ihren Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht. Leider sind z.B. noch viele Wahllokale nur über Stufen erreichbar. Die Information, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde / Ihrem Magistrat.
Etwa 2 – 3 Wochen vor der Wahl erhalten Sie per Post eine amtliche Wahlinformation. Darin steht die Adresse Ihres Wohnsitz-Wahllokals.
2) Wahl in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal
Wenn Sie nicht in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal wählen können oder wollen, dann ist es auch möglich, in einem Wahlkarten-Wahllokal zu wählen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Wenn z.B. Ihr Wohnsitz-Wahllokal nicht barrierefrei ist, können Sie sich ein Wahlkarten-Wahllokal aussuchen und dort mit einer Wahlkarte wählen gehen. Sie müssen zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Studierendenausweis…) mitnehmen.
3) Briefwahl
Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Briefwahlkarten müssen spätestens am Wahltag, dem 29. September 2013, 17.00 Uhr, per Post, per Botin/Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein.
4) Wahl von einer mobilen Wahlkommission
Speziell für Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden.
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Achtung: Die Wahlkarte muss rechtzeitig bei der Gemeinde / beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden. Unsere Empfehlung: Am besten, Sie stellen den Antrag spätestens eine Woche vor der Wahl, damit Sie keine Frist versäumen.
Eine Wahlkarte ist bei der Gemeinde unter Angabe des Verhinderungsgrundes, spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag schriftlich oder spätestens am Freitag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, mündlich (persönliches Erscheinen) zu beantragen.
Der schriftliche Antrag kann insbesondere via E-Mail oder über das Online-Formular auf www.wahlkartenantrag.at erfolgen.
Achtung: Verwechseln Sie nicht die Amtliche Wahlinformation, die Sie per Post 2 – 3 Wochen vor der Wahl automatisch zugesendet bekommen, mit der Wahlkarte.
Wählen für blinde und stark sehbehinderte Menschen
In jedem Wahllokal stehen Stimmzettelschablonen bereit. Mithilfe der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung völlig geheim ausfüllen.
Selbstverständlich haben blinde oder stark sehbehinderte Wähler/innen auch das Recht, sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson führen und bei der Wahlhandlung helfen zu lassen.
Der/die Wahlleiter/in hat blinden oder stark sehbehinderten Personen gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine Stimmzettelschablone anzubieten.
Die Vorzugsstimme kann erstmals bei dieser Nationalratswahl durch das Eintragen einer Zahl anstatt des Namens eines/einer Kandidat/in vergeben werden. Dies erleichtert sehbehinderten Menschen die Vergabe einer Vorzugsstimme.
Nützliche Links zur Nationalratswahl 2013
[Nationalratswahl 2013 – Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Wien]
[Bundesministerium für Inneres – Informationen zur Nationalratswahl 2013]
[Bundesministerium für Inneres – Leitfaden zur Nationalratswahl 2013 (PDF)]
[e-Government Wahlkartenantrag (= Anforderung Briefwahlunterlage) ONLINE]
[Lebenshilfe Österreich – Infos zur Nationalratswahl in Leichter Sprache]
Die hier angegebenen Informationen wurden von der Redaktion sorgfältig und gewissenhaft recherchiert, es kann jedoch keinerlei Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeine bzw. Magistratsamt.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.05.2016
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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