In der aktuellen Debatte um die Höhe der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Niederösterreich appelliert Behindertenanwalt Erwin Buchinger an den Niederösterreichischen Landtag, die Familienbeihilfe nicht als Einkommen heranzuziehen.
Eine Berücksichtigung der Familienbeihilfe würde nicht nur der – auch von Niederösterreich beschlossenen – Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 15a BVG widersprechen, sondern wäre auch sozialpolitisch abzulehnen.
Menschen mit Behinderung können ja nur dann Familienbeihilfe beziehen, wenn sie voraussichtlich auf Dauer erwerbsunfähig sind. Behinderte Menschen sind daher oft in sehr viel höherem Ausmaß und für längere Zeiträume auf die Mindestsicherung angewiesen. Sie können auch die Möglichkeit des Zuverdienstes (im Rahmen des Arbeitnehmerfreibetrages) kaum nützen.
Somit sei auch die Armutsgefährdung behinderter Menschen deutlich höher als generell. „All diese Gründe sprechen dafür, die bedarfsorientierte Mindestsicherung bei Bezug einer Familienbeihilfe nicht zu reduzieren“, so Buchinger an die politischen Verantwortlichen.
Quelle: APA OTS
AutorIn: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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