Am 13.11.2013 fand der Nationale Informationstag der ÖAR unter dem Titel „Rehabilitation – Recht, Zwang oder Chance?“ im Austria Center Vienna statt. Ein Bericht von Anna Maria Hosenseidl.
Dr. Klaus Voget leitete mit den Begrüßungsworten ein, dass die Geschichte der Rehabilitation vor 20 Jahren begann und sich bis heute nichts oder zumindestens nichts wesentliches verändert hat, obwohl in der Zwischenzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes und die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen den Veränderungsbedarf eigentlich sich wesentlich erhöht haben.
Reform der Rehabilitation
Ab 1.1.2014 wird uns nur mehr die scheinbare Reform des Rehabilitationsrechtes vorliegen. Die Reform wird nicht eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Rehabilitation sein, sondern den Wunsch und der Notwendigkeit der befristeten Invaliditätspension weitgehend abzuschaffen.
Die einzige Verbesserung, ist, dass mit diesem Gesetz ein jeder ab dem 50. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf berufliche und gesundheitliche Rehabilitation haben wird. Dem Anspruch des Finalitätsprinzips und eines Angebotes aller Rehabilitationsmaßnahmen aus einer Hand wird dieses Gesetz auf jeden Fall nicht gerecht.
Ziel ist inklusive Gesellschaft
Als Vertretung von Bundesminister Hundstorfer war Prof. Max Rubisch anwesend. Er wies darauf hin, dass die Rehabilitationsmaßnahmen mit der UN-Konvention übereinstimmen müssen. Ziel aller dieser Maßnahmen ist eine inklusive Gesellschaft. Bei der Staatenprüfung in Genf wurde auf drei Punkte hingewiesen:
- Deinstitutionalisierung hin zu einem selbstbestimmten Leben
- Umsetzung einer inklusiven Bildung im Sinne der UN-Konvention (Kindergarten, Schule, Hochsschule etc.)
- Ausbau von offenen Programmen am Arbeitsmarkt
Er hat darauf hingewiesen, dass in der Rehabilitation Menschen mit besonderen Bedürfnissen und pflegebedürftige ältere Menschen kaum adäquate Hilfsmittel und Behandlungen bekommen.
Rehabilitation vor Berufsunfähigkeitspension
Sektionschef Dr. Walter Pöltner referierte über die Rechtslage ab 1.1.2014.
Es wird ein Pensionskonto geben, wo jeder Mensch genau weiß, wie viel Pensionsanspruch er hat.
Die Kompetenzen werden verteilt auf die PV, AMS und WGKK. Die Grundidee ist, dass man zuerst Rehabilitationsmaßnahmen macht und nicht alle sofort in die Berufsunfähigkeitspension schickt. Ab 1.1.2014 gibt es ein Umschuldungsgeld vom AMS und ein Rehabilitationsgeld. Nähere Information erhält man bei der PV, der WGKK und dem AMS.
Nach der Pause war dann eine Podiumsdiskussion mit Gabriele Eichhorn MBA (Pensionsversicherungsanstalt), Dr. Günther Schuster (Bundessozialamt), Günther Leitner (Arbeitsmarktservice), Dr. in Karin Zoufal (WGKK) und Herbert Pichler, die uns den Kompetenzen-Wirr-Warr erläuterten und Fragen aus dem Publikum beantwortet haben.
Es war eine interessante Veranstaltung, aber es sind noch sehr viele Fragen offen.
AutorIn: Anna Maria Hosenseidl
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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