Dieser Vortrag erklärt die unterschiedlichen Formen der Vertretung und wann welche Form zum Einsatz kommen kann.
Wenn ein Mensch durch eine geistige Behinderung, psychische Krankheit oder Demenz nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, benötigt er Vertretung. Die gesetzliche Vertretung kann unterschiedliche Formen haben: Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht oder Sachwalter-schaft. An diesem Nachmittag werden diese unterschiedlichen Formen vorgestellt und besprochen.
Termin
Donnerstag, 13. März 2014, 19:00 Uhr – 20:30 Uhr
Leitung, ReferentIn
Mag. Florian Bachmayr-Heyda, Dornbirn
TeilnehmerInnenbeitrag
Eintritt frei!
Kurzentschlossene sind herzlich willkommen!
Info und Anmeldung
Dieser Termin ist bereits abgelaufen!
Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 15.01.2014
Kategorie(n): Bildung
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