Auch in diesem Jahr wird Behindertenanwalt Erwin Buchinger während seiner Väterkarenz vom 24. Februar bis 22. April 2014 von Hansjörg Hofer vertreten. Hansjörg Hofer war bereits während der ersten Väterkarenz von Erwin Buchinger im Jahr 2011 stellvertretender Behindertenanwalt und ist mit dem Aufgabenbereich der Behindertenanwaltschaft bestens vertraut.
Der 54-jährige gebürtige Wiener gilt als anerkannter Experte im Bereich der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderungen. In seinen beruflichen Agenden als Gruppenleiter, Abteilungsleiter und stellvertretender Sektionsleiter der Fachsektion Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten im Sozialministerium wird Hansjörg Hofer bis zum 22. April vertreten, um in der Funktion als stellvertretender Behindertenanwalt völlig unabhängig, selbständig und weisungsfrei agieren zu können.
Wie auch im Jahr 2011 unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer die persönliche und fachliche Eignung des stellvertretenden Behindertenanwaltes: „Hansjörg Hofer ist für diese Funktion bestens geeignet. Seine jetzige Funktion in der Behindertenanwaltschaft wird er, wie auch Erwin Buchinger, völlig weisungsfrei ausüben – einzig geleitet von den Interessen der Menschen, die er in diesem Amt vertritt“.
In den nächsten Wochen wird der stellvertretende Behindertenanwalt die Arbeit von Buchinger in allen Tätigkeitsbereiche weiterführen und seine Themenschwerpunkte auf die Bereiche der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und der Verbesserung der Barrierefreiheit im weiteren Sinne legen.
AutorIn: BMASK - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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