Anlässlich des OGH-Urteils gegen die Lebenshilfe Wien wegen Rückzahlung von „Zusatzleistungen“ im Betreuten Wohnen hat unsere Redaktion bei anderen Trägern in Wien nachgefragt…
Die Redaktion behindertenarbeit.at hat sich bei Jugend am Werk zum Thema „Zusatzleistungen“ beim Vollbetreuten Wohnen erkundigt und folgende Auskünfte erhalten.
Gibt es bei Jugend am Werk die Verrechnung von Zusatzleistungen?
Sind Pauschalen für Zusatzleistungen in der Branche üblich?
Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Verein für Sachwalterschaft (heute: Vertretungsnetz) hat Jugend am Werk (heute: Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH) im Jahr 2007 einen Vertragsentwurf entwickelt, in dem die Zusatzleistungen definiert wurden. Es wurde damals mit dem Vertretungsnetz ein Übereinkommen erzielt, dass neben der Grundbetreuung auch die Zahlung von „Zusatzleistungen“ bei voll betreuten Wohnangeboten mit einer Pauschalverrechnung erfolgt. Dieser Vereinbarung haben sich einige Träger, die Wohnangebote erbringen, angeschlossen. Daher ist die Zahlung von Zusatzleistungen in der gesamten Branche üblich, und diese werden auch größtenteils pauschal verrechnet.
Wie sieht die Formulierung von Zusatzleistungen in den Heimverträgen aus?
Die Formulierungen betreffend dieser Zusatzleistungen unterscheiden sich von Träger zu Träger.
Derzeit sind bei Jugend am Werk keine Klagen von Bewohnerinnen oder Bewohnern anhängig.
Die Verträge wurden so transparent wie möglich gestaltet. Auch Informationen in leichter Sprache zum Betreuungsvertrag wurden erstellt.
Wie reagiert Jugend am Werk auf das OGH-Urteil gegen die Lebenshilfe Wien in Sachen „Zusatzentgelte“?
Das jüngste OGH-Urteil wird von Jugend am Werk derzeit genau geprüft. Danach wird entschieden, ob und wo Änderungen im bestehenden Vertragswerk im Bereich des betreuten Wohnens notwendig sind.
AutorIn: behindertenarbeit.at
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
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