Der stellvertretende Behindertenanwalt Hansjörg Hofer sorgte gestern für Aufhorchen mit der Forderung, der Ansteigenden Arbeitslosigkeit unter behinderten Menschen mit einer Verdoppelung der Ausgleichstaxe entgegen wirken zu wollwn (siehe Artikel vom 17.03.2014). Nicht immer sind jedoch die Unternehmen schuld daran, dass zu wenige Behinderte in deren Betrieben arbeiten. Ein Kommentar von Marianne Hengl.
Immer schon war meine Meinung, dass Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen weder etwas mit einem strengen Kündigungsschutz noch mit einer Erhöhung der Ausgleichstaxe zu tun haben: Obwohl Unternehmer beeinträchtigte Personen nun leichter „loswerden“ können, werden laut Statistik nicht mehr behinderte Menschen eingestellt.
Der „Hund“ ist meiner Ansicht nach ganz woanders „begraben“: Nicht immer darf den Unternehmen der schwarze Peter zugeschoben werden, oft liegt der Fehler bei den verschiedensten Servicestellen, zB den Arbeitsassistenzen, den Bundessozialämtern etc. Es scheitert häufig daran, dass behinderte Menschen nicht nachhaltig und hartnäckig genug betreut und begleitet werden. Stelle A schiebt das Problem an Stelle B – ohne zu berücksichtigen, wie sehr behinderte Menschen darunter leiden. Natürlich trägt nicht immer nur eine Stelle oder eine Behörde schuld; ebenfalls möchte ich keinesfalls das Engagement einzelner MitarbeiterInnen schmälern. Aber es ist eine Tatsache, dass generell gerade bei Menschen mit Behinderungen gerne die Flinte zu schnell ins Korn geworfen wird, man stempelt sie als unvermittelbar ab, lässt sie mit ihren Problemen alleine und entzieht sich der Verantwortung.
Unternehmen wird’s oft schwer gemacht …
Als Bestätigung, dass es sich dabei meinerseits nicht nur um leere Worte handelt und dass die Serviceleistung sowohl für Unternehmer als auch für behinderte Arbeitnehmer einfach auch oft nicht gut genug ist, darf ich Frau Dr. Susanne Riess, Generaldirektorin der Bausparkasse Wüstenrot, anführen: Sie musste 2011 eine wahren Spießrutenlauf bei der Einstellung einer begünstigt behinderten Dame erleben; fast ein Jahr lang dauerte es, bis Dr. Riess schließlich auf eigene Initiative hin Frau H. in ihrem Team begrüßen konnte. Die erste Anfrage an das Bundessozialamt, die vor allem Themen wie Adaptierung des Arbeitsplatzes, barrierefreier Zugang, sanitäre Anlagen, Förderungen etc betraf, wurde mit dem Verweis auf die Homepage abgeschmettert, auf Kontaktversuche erfolgten oft keine Rückmeldungen des BSA bzw. war mehrmals einfach Desinteresse zu spüren.
„Eine gute Beratung und Hilfestellung sieht für mich anders aus“ so GD. Dr. Susanne Riess. Solche Geschichten sprechen sich auch unter Unternehmern herum – und sind ehrlich gesagt kein besonderer Anreiz für Unternehmen, Menschen mit Behinderungen eine Chance zu geben.
Gerade dort muss angesetzt werden: Arbeitsvermittelnde Servicestellen müssen beeinträchtige Personen ausdauernder begleiten, es gilt beharrlich und unerschütterlich dranzubleiben – egal wie schwer die Behinderung des jeweiligen Menschen ist. Zusätzlich muss Unternehmen eine guter und zuvorkommender Service geboten werden, um die Anstellungen behinderter Menschen zukünftig attraktiver zu machen!
Marianne Hengl
Obfrau, RollOn Austria – „Wir sind behindert“
AutorIn: Marianne Hengl
Zuletzt aktualisiert am: 03.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, Kommentare, News
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