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Datum: 19.03.2014

VertretungsNetz zeigt sich erfreut über OGH-Urteil gegen Lebenshilfe Wien

31.03.2014

behindertenarbeit.at hat bei VertetungsNetz nachgefragt, und folgende Reaktion auf die Causa „OGH-Urteil gegen Lebenshilfe Wien wegen Zahlung von Zusatzentgelten“ erhalten. Insbesondere kritisiert VertretungsNetz, dass HeimbewohnerInnen keine Wahl hätten, die Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen oder nicht und somit die Entgelte für die Zusatzleistungen jedenfalls zu zahlen hätten.

VertretungsNetz ist äußerst erfreut über das OGH-Urteil gegen die Lebenshilfe. Seit vielen Jahren fordern unsere VereinssachwalterInnen Transparenz bei diesen „Zusatzleistungen“ im Heimvertrag sowie eine Wählbarkeit bzw. Abwählbarkeit der einzelnen Leistungen. VertretungsNetz hat in den letzten Jahren mehrere KlientInnen vor Gericht in dieser Causa vertreten.

Diese Beiträge sind seitens der Träger außerdem über die Jahre massiv und in immer kürzeren Abständen angehoben worden. Nach langwierigen Verhandlungen der VereinssachwalterInnen mit den Wiener Trägerorganisationen gelang es vor einigen Jahren, durchzusetzen, dass die Leistungen zumindest beschrieben werden. Die geforderte Wahlmöglichkeit und Abwahlmöglichkeit wurden aber bis zuletzt verweigert, sodass die Einigung von unserer Seite aus einen vorläufigen Kompromiss darstellte.

Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das bedeutet, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen geachtet und gefördert werden muss. Menschen mit Behinderungen müssen daher auch wählen können, wo und wie sie wohnen wollen. VertretungsNetz setzt sich auch in diesem Sinn für alle Betroffenen ein.

Auf unsere Initiative hin beauftragte deshalb das BMASK den VKI mit einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof. Es freut mich sehr, dass dieser nun im Sinne unserer Klientin entschieden hat und ich sehe dies als eine Richtungsentscheidung im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Ich hoffe, dass dieses Urteil zu transparenten, fairen und soweit wie möglich einheitlichen Heimverträgen führt und sehe hierbei die Träger, aber auch die Länder in der Pflicht.

Trotz OGH-Urteil hat sich die Lebenshilfe Wien bislang geweigert, die laut Urteil „sittenwidrige“ Klausel über die Zusatzleistungen aus den Heimverträgen zu streichen. Der VKI hat daraufhin eine Verbandsklage gegen die Organisation eingebracht. Die Klage ist noch anhängig – bis dahin zahlen VereinssachwalterInnen die Beträge für ihre KlientInnen nur unter Vorbehalt.

Peter Schlaffer
Geschäftsführer VertretungsNetz

Link

[behindertenarbeit.at – OGH: Lebenshilfe Wien muss „Zusatzleistungen“ einer Heimbewohnerin zurückzahlen]


Quelle: VertretungsNetz
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
Permalink: [Kurzlink]
Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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