Die Träger Behinderteneinrichtungen drängen immer mehr zu einer automatischen Wertanpassung der Leistungen seitens der Länder. In Salzburg scheint es nun zu einer Lösung zu kommen. Eine automatische Übernahme der BAGS-KV Erhöhungen schließt Landesrat Schellhorn jedoch aus.
In einer sehr konstruktiven Gesprächsatmosphäre diskutierten heute Freitag, 9. Mai, Sozialreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn und Experten der Sozialabteilung die Ergebnisse der Berechnungen einer möglichen zukünftigen Tarifgestaltung mit Vertreterinnen und Vertretern von Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Lebenshilfe und Volkshilfe.
„Da es keine gesetzliche Anpassungsregelung der Tarife im Bereich der Behindertenhilfe gibt, sehe ich hier eine große Notwendigkeit, aufzuholen. Ich plane daher eine gesetzliche Regelung für den Bereich der Behindertenhilfe, ähnlich wie im Sozialhilfegesetz für die Seniorenwohnhäuser und Sozialen Dienste. Das heißt, dass eine automatische Anpassung der Leistungen an die Einrichtungen entsprechend der Gehaltserhöhungen für Landesbedienstete stattfinden wird. Aber auch bei den Sozialen Diensten sowie den Seniorenwohnhäusern braucht es eine zielorientierte Weiterentwicklung des Systems.“, so Schellhorn.
Eine automatische Übernahme der BAGS-KV (Kollektivvertrag der Österreichischen Sozialwirtschaft)-Regelung ist nicht geplant.
Ziel ist es, bereits für 2015 eine tragfähige gesetzliche Regelung mit allen Partnern (Städte- und Gemeindebund) umzusetzen.
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http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=52792
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz
AutorIn: Salzburger Landeskorrespondenz
Zuletzt aktualisiert am: 03.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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