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Datum: 14.05.2014

Besachwaltet und entrechtet? – Unterstützte Entscheidungsfindung ist Gebot der Stunde

IVS-Pressekonferenz 13.05.2014. V.l.n.r.: Franziska Tuppa, Michael Bach, Marion Ondricek. Foto: behindertenarbeit.at

IVS-Pressekonferenz 13.05.2014. V.l.n.r.: Franziska Tuppa, Michael Bach, Marion Ondricek. Foto: behindertenarbeit.at

31.05.2014

Am 13. Mai 2014 – einen Tag nach dem Kongress „Ich entscheide selbst! – Alternativen zur Sachwalterschaft“ – lud die IVS Wien zur Pressekonferenz. behindertenarbeit.at war dabei.

Das Thema Sachwalterschaft und „Entmündigung“. Ein vieldiskutiertes in Österreich und verstärkt in Behindertenkreisen. Tatsache ist, dass behinderte Menschen, die besachwaltet sind, strukturell (zusätzlich) behindert werden: Z.B. sind behinderte Menschen kategorisch ausgeschlossen, eine Finanzierung von Persönlicher Assistenz bewilligt zu bekommen, wenn eine Sachwalterschaft besteht. In den entsprechenden Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien z.B. ist unter „Voraussetzungen“ folgender Punkt angeführt:

Nichtbestehen einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis (Sachwalterschaft, Vertretung nächster Angehöriger) oder einer wirksamen Vorsorgevollmacht

Da fragt sich schon, wie behinderte Menschen es schaffen sollen, selbstbestimmt Leben zu lernen und Schritt für Schritt an neuen Aufgaben zu wachsen (so wie das jeder Mensch in seiner Entwicklung durchmacht), wenn ihnen die notwendigen Werkzeuge – und dazu zählt Persönliche Assistenz – verwehrt werden?

Franziska Tuppa, Leiterin des Fachbereichs Sachwalterschaft bei VertretungsNetz, kritisierte die steigende Anzahl der Sachwalterschaften in Österreich. Seit Anfang 2014 wird im Rahmen des „Clearing Plus“ versucht, für betroffene Personen alternative Lösungen zu Sachwalterschaften zu finden. Auch sollten mehr befristete Sachwalterschaften angestrebt werden, und diese nach drei Jahren überprüft werden.

Michael Bach, Menschenrechtsexperte aus Kanada, berichtete, dass sich die Behindertenhilfe in Kanada von einer beschützenden Betreuung hin zu eine Unterstützung wandle. Der/die BehindertenbetreuerIn fungiere als UnterstützerIn und ÜbersetzerIn für die behinderte Person. „Unterstütze Entscheidungsfindung“ passiere zwischen der behinderten Person und der Umwelt bzw. den Mitmenschen. Mithilfe von unterstützter Entscheidungsfindung können intellektuell beeinträchtigte Menschen in Kanada auch rechtsgültige Verträge abschließen.

Marion Ondricek, Vorstand der IVS Wien und Leiterin bei BALANCE, einem Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung, sieht neue Aufgaben auf die Behindertenhilfe zukommen. Sie betonte, dass es besonders wichtig sei, die finanziellen Agenden von behinderten Menschen und die Hilfstätigkeiten zu trennen. Auch der Beruf des/der BehindertenbetreuerIn (Sozialbetreuungsberufe) wird sich in Zukunft – ähnlich wie Michael Bach dies beschrieben hat – wandeln müssen.

Es ist jedenfalls höchste Zeit, dass die strukturelle Diskriminierung von besachwalteten behinderten Menschen ein Ende hat. Dies schreibt nicht zuletzt die UN-Behindertenrechtskonvention (insb. Artikel 12 – Gleiche Anerkennung vor dem Recht) vor!

Thomas Stix


AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
Permalink: [Kurzlink]
Gleichstellung und Antidiskriminierung, Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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