Ab Juni 2014 soll das Bundessozialamt „Sozialministeriumservice“ heißen – so will es eine neue Verordnung von Sozialminister Hundstorfer.
Was Mitte vorigen Jahres noch diskutiert und von Behindertenorganisationen – z.B. dem Dachverband ÖAR – abgelehnt wurde, zieht der Sozialminister nun durch. Das allseits mittlerweile gut bekannte „Bundessozialamt“ (vormals „Landesinvalidenamt“) wird am Juni 2014 „Sozialministeriumservice“ (SMS!) heißen.
In der Verordnung des Bundesministers vom März 2014 steht:
Ab Juni 2014 sind die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Vollziehung der Bestimmungen über die neue Kurzbezeichnung „Sozialministeriumservice“ für das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen gegeben. Der Kurztitel und die Abkürzung sowie die §§ 1 Abs. 1, 8 Abs. 3 und 9 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 138/2013 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.
Welchen tieferen Sinn eine derartige Namensänderung und die damit verbundenen Kosten und organisatorischen Schwierigkeiten haben soll, blieb der Redaktion von behindertenarbeit.at jedenfalls bisher verborgen…
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AutorIn: behindertenarbeit.at
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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