Die Landesstelle Wien des Sozialministeriumservice plant die Durchführung von Jugendcoachingprojekten im Bundesgebiet Wien und ruft bis 23. Juni 2014 geeignete Projektträger auf, Konzepte zur Umsetzung einzureichen.
Jugendcoaching ist Teil einer umfassenden Gesamtstrategie, die darauf ausgerichtet ist, die Ausgrenzung von Jugendlichen auf ihrem Weg von der Pflichtschule in eine weiterführende Ausbildung bzw. in den Arbeitsmarkt zu verhindern. Das Jugendcoaching ist ein Angebot des Sozialministeriumservice und wird ESF kofinanziert.
Das Konzept „Jugendcoaching“ soll gewährleisten, dass eine flächendeckende und nahtstellenübergreifende Beratung, Begleitung und Betreuung vom Ende der Pflichtschulzeit nach Möglichkeit bis zur nachhaltigen Integration in ein weiterführendes (Aus-)Bildungssystem erfolgt.
Zielgruppe von Jugendcoaching
Das Angebot richtet sich an SchülerInnen des 9. Schulbesuchsjahres bzw. letzten Schulbesuchsjahres sowie an systemferne Jugendliche unter 19 Jahre. Im Speziellen werden diejenigen SchülerInnen identifiziert und unterstützt, die durch individuelle Problemlagen gefährdet sind, die Schule frühzeitig abzubrechen und keinen Abschluss auf der Sekundarstufe I und/oder II erlangen zu können.
Alle abbruchsgefährdeten bzw. ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen können sich auch selbst an das Jugendcoaching wenden.
Anforderungen an den Projektträger
Der Projektträger muss zur Umsetzung dieses Projektes über die erforderliche Befugnis verfügen, beruflich zuverlässig und ausreichend finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sein.
Außerdem sind fundierte Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten in Wien, Nachweise einer bereits erfolgten erfolgreichen Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Rehabilitation in Wien (insbesondere dem AMS Jugendliche in Wien, Einrichtungen des Landes bzw. den vom Land finanzierten Einrichtungen und dem Stadtschulrat Wien), Vertrautheit mit dem Schulbetrieb, Erfahrungen mit der Förderkultur des Europäischen Sozialfonds, sowie ein betriebsinternes anerkanntes Qualitätssicherungssystem erforderlich.
Abgabe der Unterlagen
Die Vorlage zum Aufruf ist verbindlich zu verwenden. Das eingereichte Konzept darf die maximale Seitenanzahl von 30 Seiten nicht überschreiten (ohne Anhänge). Die Angabe der Landesstelle, des Kennwortes und des Leistungspaketes ist verbindlich auszufüllen.
Das Projektkonzept mit allen zugehörigen Unterlagen und Nachweisen muss im Original inklusive einer elektronischen Form (USB) spätestens bis zum 23. Juni 2014, 12 Uhr im Bundessozialamt (Sozialministeriumservice) Landesstelle Wien einlangen.
Projektauswahl
Die Projektauswahl erfolgt bis 21. Juli 2014.
Es werden nur Projektkonzepte zum Auswahlverfahren zugelassen, welche die Mindestanforderungen der Befugnis, der beruflichen Zuverlässigkeit und der ausreichenden finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllen.
Alle Details zur Projekteinreichung
[sozialministeriumservice.at – Jugendcoaching_Call_im_Bundesgebiet_Wien]
Quelle: ESF, Sozialministeriumservice
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
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