Mit seiner Novelle zum Steiermärkischen Behindertengesetz möchte Soziallandesrat Schrittwieser das Budget für die Behindertenhilfe um weitere 8 Millionen Euro kürzen.
Die Kürzungen, welche in der BHG-Novelle geplant sind, werden sich vor allem auf den Bereich der beruflichen Integration drastisch auswirken. Das sind Unterstützungs- und Fördermaßnahmen, die Menschen mit Behinderung einen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Besonders gravierend sind dabei die Streichung des Lohnkostenzuschusses und der Rückzug des Landes aus der integrativen Berufsausbildung. Allein von der Streichung des Lohnkostenzuschusses sind nach Schätzung des Sozialministeriumservice (ehemals Bundessozialamt) rund 700 Personen betroffen, denen nun der Verlust des Arbeitsplatzes und ein Abdrängen in die Mindestsicherung drohen. Die Streichung dieser Maßnahmen wird nur zu einem sehr kleinen Teil durch einen Ausbau von Leistungen des Bundes kompensiert – der Bund ist lediglich zu Mehrausgaben in der Höhe von etwa 1 Million Euro bereit, bleiben 7 Millionen Euro, die in der beruflichen Integration künftig fehlen.
Fazit: Menschen mit Behinderung werden am Arbeitsmarkt diskriminiert. Ihre Arbeitslosigkeit ist überdurchschnittlich hoch und steigt überdurchschnittlich rasch an – österreichweit allein im vergangenen Jahr um 27,7 %! Die geplante Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes würde diese Situation weiter verschärfen. Sie verstößt somit klar gegen die vom Grundgedanken der Antidiskriminierung getragene UN-Behindertenrechtskonvention. Die UN-Konvention wurde 2008 von Österreich ratifiziert und ist seither geltendes Recht und auch für die Bundesländer bindend. Die BHG-Novelle daher nicht beschlossen werden!
Im Einzelnen sieht die Gesetzesnovelle folgende Verschlechterungen vor (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
- Der Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen wird eingeschränkt: Nur wenn Menschen mit Behinderung keinerlei – und seien es auch nur rein theoretische – Chancen auf Hilfe von anderen Stellen haben, soll künftig das Land zuständig sein. Mit kaum überbietbarem Zynismus wird in den Erläuterungen zur Novelle festgehalten, dass von Menschen mit Behinderung nicht verlangt werde, Spenden zu sammeln, bevor sie sich ans Land wenden dürfen!
- Menschen mit „medizinisch beeinflussbaren“ chronischen Erkrankungen werden von Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
- Menschen mit Sehbehinderung infolge einer Makuladegeneration werden von Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
- Kindern und Jugendlichen mit Behinderung werden die pädagogischen Fördermaßnahmen in Schulen gestrichen.
- Folgende Maßnahmen zur beruflichen Integration werden gestrichen: die „Berufliche Eingliederung“, die „Berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit“ und die „Unterstützte Beschäftigung“. Die neue Maßnahme „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ ist kein adäquater Ersatz, sie hat eine andere Zielrichtung und schränkt die Zielgruppe ein. Maßnahmen zur integrativen Berufsausbildung werden vom Land nicht mehr finanziert.
- Der Lohnkostenzuschuss wird gestrichen.
- Die Verpflegungskosten für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen werden nicht mehr übernommen.
- Entgegen den Empfehlungen des Rechnungshofes wird es weiterhin keine zentrale Ansprechstelle für Menschen mit Behinderung geben, der so oft zitierte „One Stop Shop“ fehlt weiterhin.
- Menschen mit Lernbeeinträchtigung bleiben vom Persönlichen Budget ausgeschlossen und werden somit weiterhin diskriminiert.
- Ersatzlos gestrichen wird die paritätische Kommission zur Beratung der Landesregierung bei der Festsetzung der Leistungspreise.
- Ein Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention wird zwar installiert, aber wohl zahnlos bleiben, da seine Mitglieder von der Landesregierung eingesetzt werden und ihm ausreichende Kontrollrechte fehlen.
- Ein massiver Anschlag auf die Rechtssicherheit ist die Ermächtigung, auch rückwirkend Verordnungen zum Behindertengesetz in Kraft zu setzen.
Die geplante Novelle wäre die nächste Etappe der Demontage des vor 2011 vorbildlichen Steiermärkischen Behindertengesetzes. Sie würde die Situation von Frauen und Männern mit Behinderung zum zweiten Mal innerhalb von nur 3 Jahren gravierend verschlechtern und zum Verlust zahlreicher Arbeitsplätze in der Behindertenhilfe führen. Sie darf nicht beschlossen werden!
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Quelle: Plattform 25
AutorIn: Plattform 25
Zuletzt aktualisiert am: 03.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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