Anlässlich der Pressekonferenz des Österreichischen Seniorenrates am 24. Juni 2014 erinnert die ÖAR an ihre Forderungen im Bereich der Pensionspolitik für Menschen mit Behinderungen
Ein Ziel des Österreichischen Seniorenrates ist es bis zur Jahresmitte 2014 ein Frühpensionsmonitoring umzusetzen, mit dem Ziel Frühpensionsfälle transparent zu machen.
Des Weiteren unterstützt der Seniorenrat die Verbesserung der Primärversorgung in Österreich durch Gesundheitszentren als ein zusätzliches Angebot der Primärversorgung.
Am 22. September veranstaltet der Österreichische Seniorenrat im Parlament eine Enquete zum Thema „Gibt es zu viele Pflegebedürftige oder gibt es zu viele Pflegestrukturen?“. Hierbei wird versucht die versprochene Reform der Pflege-Gesetzgebung einzumahnen.
Für eine leichtere Lesbarkeit fordert der Österreichische Seniorenverband, dass der IBAN zukünftig seitens Behörden und Unternehmen in 4er Gruppen angegeben wird.
Die ÖAR fordert von der Politik, dass zur Umsetzung der ASVG Novelle ab 1.1.2014 zur Invaliditätspension die rechtliche Vertretung von den Interessen der Menschen mit Behinderung abgesichert wird. Des Weiteren soll die Pensionierung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit existentiell absichernd gestaltet sein. Auch Menschen, die in Werkstätten/Beschäftigungsverhältnissen in Tagesstrukturen arbeiten, sollen durch ein existenzgesichertes Einkommen auch Pensionsansprüche erzielen. Es soll sichergestellt werden, dass in jedem Alter Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen können, wo und wie sie leben wollen.
Quelle: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
AutorIn: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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