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Datum: 17.10.2014

30 Jahre Sachwalterrecht – Vertretung und Selbstbestimmung: ein Widerspruch?

31.10.2014

Justizminister Brandstetter eröffnet Festveranstaltung

Der Verein VertretungsNetz lädt gemeinsam mit den drei anderen Sachwaltervereinen am 21.10.2014 von 13 bis 18 Uhr zur Festveranstaltung „30 Jahre Sachwalterrecht – Vertretung und Selbstbestimmung: ein Widerspruch?“ in die Arbeiterkammer Wien. Im Rahmen dieser Veranstaltung loten ExpertInnen aus verschiedenen Fachgebieten in ihren Vorträgen aktuelle Perspektiven in der Vertretung aus. Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter wird Grußworte an die TeilnehmerInnen richten.

Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch Justizminister Brandstetter, die Vereinspräsidenten Prim. Dr. Rainer Gross (NÖLV) und Hon.-Prof. Dr. Gerhard Hopf (VertretungsNetz), folgen Fachvorträge von Dr. Barbara Helige (Bezirksgericht Döbling), Dr. Walter Fuchs, MA (IRKS) und Dr. Oliver Koenig (Universität Wien). In der anschließenden Podiumsdiskussion „Sachwalterschaft wohin?“ debattieren ein Vertreter des Justizministeriums, eine Pflegschaftsrichterin und eine Vereinssachwalterin mit Angehörigen und Betroffenen/Erfahrenen über Herausforderungen und Ansprüche an ein modernes Sachwalterrecht, das Vertretung ohne Bevormundung ermöglicht.

Bewegung im Sachwalterrecht

Vor genau 30 Jahren trat das Sachwalterrecht in Kraft. Auf dieser Basis ist die Vereinssachwalterschaft für Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung unterstützend tätig. Im Moment wird im Justizministerium an einer Reform der gesetzlichen Bestimmungen gearbeitet. Die Sachwaltervereine treten dafür ein, dass das Sachwalterrecht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gerecht wird. In einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums arbeiten VereinssachwalterInnen mit Betroffenen und anderen ExpertInnen an einer Veränderung der aktuellen Gesetzeslage.

Anliegen der Sachwaltervereine

Da das Instrument der Sachwalterschaft zunehmend als „Problemlöser“ für fehlende soziale Infrastruktur oder zur Prävention von vermeintlichen Haftungsproblemen eingesetzt wird, ist es ein zentrales Anliegen der Sachwaltervereine, unterstützende Maßnahmen zu setzen, um Sachwalterschaften zu vermeiden. Die konkrete Forderung besteht in der Ausschöpfung aller möglichen Alternativmaßnahmen für die betroffenen Personen, bevor ein Sachwalter bestellt wird.

Wenn es nach Ende des gerichtlichen Verfahrens dennoch die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters gibt, dann darf diese nicht für „alle Angelegenheiten“ erfolgen, wie es derzeit bei 66% der Sachwalterschaften der Fall ist. Vielmehr müssen die Wirkungskreise genau abgegrenzt werden, damit Betroffene Unterstützung, aber wenig Fremdbestimmung erfahren. Weiters sollen Sachwalterschaften zukünftig auf maximal drei Jahre befristet werden, um bei einer etwaigen Veränderung persönlicher Lebensumstände jederzeit eine andere Lösung finden zu können.

Dabei soll das vom Gericht beauftragte „Clearing“ zu Fragen der Sachwalterschaft helfen, das bereits erfolgreich im Einsatz ist. Neben der Suche nach möglichen Alternativen zu einer Sachwalterschaft, wird mit diesem Verfahren auch abgeklärt, welche Angelegenheiten zu besorgen sind und ob nahe stehende Personen als Sachwalter in Frage kommen. In den letzten Jahren konnte damit rund ein Drittel der Sachwalterschaften verhindert werden. Clearing hat sich als erfolgreiche Maßnahme etabliert.

Mehr Infos

http://www.vertretungsnetz.at/news/news-meldung/29-30-jahre-sachwalterrecht/


Quelle: VertretungsNetz
AutorIn: VertretungsNetz
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
Permalink: [Kurzlink]
Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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