Abtreibung bei Verdacht auf eine mögliche Behinderung des Kindes soll weiterhin auch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat erlaubt bleiben.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gab im Rahmen der parlamentarischen Debatte rund um das neue Fortpflanzungsmedizingesetz im Dezember 2014 bekannt, dass an der derzeitigen Regelung der Eugenischen Indikation nicht gerüttelt werde. In einer Aussendung des Parlaments heißt es:
An der so genannten eugenischen Indikation, die ein Abtreiben von Kindern mit schwerster Behinderung auch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat erlaubt, will Oberhauser in keinem Fall rütteln. Es gebe ganz wenige Fälle, in denen die eugenische Indikation zum Tragen komme, kein Arzt, keine Mutter, kein Vater nehme diese belastende Prozedur leichtfertig auf sich.
Diese Ungleichbehandlung von behindertem Leben wird von Behindertenorganisationen seit vielen Jahren heftig kritisiert, da es sich nach deren Ansicht um eine „Rasterfahndung“ nach Behinderung handle. Im September 2013 wurde die Eugenische Indikation auch im Bericht der UNO zur Staatenprüfung über die Einhaltung der Behindertenrechtskonvention in Österreich kritisiert. In den Handlungsempfehlungen heißt es dazu:
Obwohl das Komitee das Recht von Frauen auf eine selbstbestimmte Fortpflanzung anerkennt, stellt es fest, dass es unter der österreichischen Gesetzgebung legal ist, einen Fötus bis zur Geburt abzutreiben, wenn eine ernstzunehmende Schädigung der Gesundheit des Fötus erwartet werden kann. Das Komitee äußert seine Besorgnis über den offensichtlichen Zusammenhang zwischen dieser Regelung und der Tatsache, dass die Geburt von Kindern mit Downsyndrom Statistiken der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zufolge in Österreich zwischen 1995 und 2006 um 60 % gesunken ist. Das Komitee nimmt zur Kenntnis, dass Gespräche zu diesem Thema im Gange sind.
Das Komitee empfiehlt dem Vertragsstaat, jegliche Unterscheidung des Zeitrahmens, in dem ein Schwangerschaftsabbruch nach dem Gesetz ausschließlich aufgrund von Behinderung möglich ist, abzuschaffen.
Nach dieser eindeutigen Aussage der Gesundheitsministerin zu diesem heiklen Thema wird der Behindertenbewegung der Kampf gegen die eugenische Indikation wohl noch länger erhalten bleiben.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
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