Gertrude Aubauer, Johannes Jarolim und Dagmar Belakowitsch-Jenewein präsentieren Bericht mit 51 Empfehlungen
Von einer großen Willenskundgebung des Parlaments und einem guten Tag für den Parlamentarismus sprach ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer heute bei der Präsentation des Berichts der Enquetekommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ im Parlament. Das einstimmige Votum der Abgeordneten sei ein Auftrag, die Empfehlungen nun rasch umzusetzen, meinte die Obfrau der Enquetekommission übereinstimmend mit ihren beiden Stellvertretern Johannes Jarolim (S) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F).
Die Arbeit der Enquetekommission sei auch eine Premiere in Sachen Bürgerbeteiligung gewesen, unterstrich Aubauer und erinnerte daran, dass rund 700 Bürgerinnen und Bürger Anliegen an das Parlament herangetragen haben. Das Papier zielt vor allem darauf ab, die Hospiz- und Palliativmedizin auszubauen und zudem den Zugang zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einfacher und kostengünstiger zu gestalten.
Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung: Jeweils 18 Mio. € in den ersten beiden Jahren des Stufenplans
Hospiz- und Palliativversorgung soll für jeden erreichbar und leistbar sein, unabhängig vom sozialen Status und der Region, lautet der Grundsatz des Berichts. Konkret fordert die Enquetekommission einen Stufenplan für den Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin und geht dabei für die erste Etappe von einem Finanzbedarf von jeweils rund 18 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 zusätzlich zum Status Quo aus. Die mobile Hospiz- und Palliativversorgung soll einerseits von den Krankenanstalten und andererseits aus den Mitteln der Pflegefinanzierung finanziert werden, für die Finanzierung der stationären Hospizversorgung ist hingegen an einen zweckgewidmeten Sondertopf im Pflegefonds gedacht.
Die stationäre Palliativversorgung in Krankenanstalten wiederum soll, geht es nach den Empfehlungen der Enquetekommission, im bestehenden System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung ausfinanziert werden. Zur Unterstützung und Begleitung der Umsetzung des Stufenplans soll ein österreichweiter, unabhängiger Hospiz- und Palliativkoordinator eingesetzt werden, der einmal jährlich dem Parlament Bericht erstattet. Großen Wert legt die Kommission auch auf eine spezifische palliativmedizinische Ausbildung der Ärzte und auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Krankenanstalten und den Hausärzten.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollen attraktiver und leichter zugänglich werden
Das Papier reagiert auch auf den Umstand, dass nur 4 % der Bevölkerung eine Patientenverfügung abgeschlossen haben, mit der für die Zukunft bestimmte medizinische Behandlungen abgelehnt werden können. Die Empfehlungen der Enquetekommission laufen zunächst auf bessere Information hinaus, wobei es überdies darum geht, die Patientenverfügung leichter zugänglich und kostengünstiger zu machen. Letzteres soll vor allem durch Einbindung der Patientenanwaltschaften ermöglicht werden, im Raum steht aber auch der Vorschlag einer Finanzierung im Wege der Sozialversicherung.
Die Patientenverfügung soll jedenfalls auf der E-Card ersichtlich sein. Vereinfachen und attraktivieren wollen die Abgeordneten auch die Vorsorgevollmacht, mit der bestimmt wird, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sämtliche Überlegungen im Zusammenhang mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind dabei von dem Grundsatz getragen, der Selbstbestimmung zum Durchbruch zu verhelfen.
Quelle: Parlamentsdirektion
AutorIn: Parlamentsdirektion
Zuletzt aktualisiert am: 30.05.2015
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
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