Schwertner begrüßt die geplante Trennung des Gewerbes der Personenbetreuung von jenem der Vermittlung. „Doch wir brauchen zusätzlich auch ein Qualitätsgütesiegel für die Agenturen“
Die Caritas zeigt sich erfreut über die geplante Novellierung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung. „Wenn das Gewerbe der Personenbetreuung von jenem der Vermittlung tatsächlich getrennt werden sollte, ist das sehr zu begrüßen“, betont Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien. „Derzeit kann niemand mit Sicherheit sagen, wie viele Agenturen es in Österreich gibt. Längst ist es zu einem Wildwuchs bei billigsten und unseriösen Agenturen gekommen. Damit ist es auch kaum möglich, einheitliche Qualitätsstandards durchzusetzen – einerseits auf Kosten der Betroffenen, die die Betreuung dringend benötigen, andererseits aber auch auf Kosten der PersonenbetreuerInnen selbst, die mitunter sehr zweifelhaften Vermittlungsagenturen ausgeliefert sind. Hier mehr Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen, ist eine langjährige Forderung der Caritas.“
Schwertner fordert jedoch noch weitere Schritte ein: „Die rasche Einführung eines Qualitätsgütesiegels wäre aus Sicht der Betroffenen das Gebot der Stunde. Ein solches Gütesiegel sollte auch an geeignete und verpflichtende Instrumente zur Qualitätssicherung geknüpft werden. Einmal mehr geht es darum, Betroffenen und PersonenbetreuerInnen mehr rechtliche Sicherheit zu geben und die Qualität der 24-Stunden-Betreuung insgesamt zu erhöhen.“
Die Caritas führt schon heute regelmäßige Qualitätskontrollen in den betreuten Haushalten durch. So wurden allein im Jahr 2014 über 2000 Qualitätsvisiten in den sechs Bundesländern durchgeführt. Bei der Auswahl der PersonenbetreuerInnen werden strenge Kriterien geprüft (heimhilfeähnliche Ausbildung als Voraussetzung, ausreichend Deutschkenntnisse, ein bis zwei Jahre Praxiserfahrung…). „Mit Caritas Rundum Zuhause Betreut wollen wir nicht nur PersonenbetreuerInnen vermitteln, sondern unsere KlientInnen und die BetreuerInnen selbst auf ihrem gemeinsamen Weg optimal begleiten – etwa indem wir regelmäßige Qualitätskontrollen durch diplomierte Pflegekräfte durchführen und allen Beteiligten in mehreren Sprachen beratend zur Seite stehen. Einzigartig ist auch, dass wir fachliche Weiterbildungen in den Herkunftsländern der Caritas-PersonenbetreuerInnen anbieten – etwa in der Slowakei und in Rumänien. Im Vorjahr zählten wir 233 Teilnahmen bei diesen Train-To-Care-Kursen. Dabei geht es etwa darum, die Kommunikation mit an Demenz erkrankten Personen oder die Deutschkenntnisse zu verbessern. Die Kosten für diese Kurse trägt die Caritas.“
Aufholbedarf bei der Finanzierung
Mit Blick auf die letzten Debatten zu dem Thema zeigt sich Schwertner skeptisch, wenn immer wieder darüber diskutiert wird, ob die 24-Stunden-Betreuung auf Selbstständigenbasis verboten werden sollte. „Es gibt derzeit keine finanzierbare und arbeitsrechtlich umsetzbare Alternative zum Selbstständigenmodell“, betont Schwertner. „Die Gefahr wäre eine Rückkehr in die Illegalität.“ Denn die aktuell praktizierte Organisationsform wäre mit Dienstverträgen schwer umsetzbar.
Aufholbedarf ortet die Caritas aber dann, wenn es um eine Erhöhung und Anpassung der Fördermittel geht: „Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung deckt im Wesentlichen die Legalisierung der Betreuungskraft ab. Doch viele Menschen in diesem Land können sich diese Form der Betreuung nach wie vor nicht leisten und nehmen daher Angebote der Billigschiene wahr. Hier herrscht sicher Aufholbedarf“, betont Schwertner. Er fordert: „Es wäre nicht nur dringend an der Zeit, das Pflegegeld zu valorisieren, sondern auch die Zuschüsse, die der Bund an die Familien zahlt, zu erhöhen. Außerdem gilt es endlich jene Lücken zu schließen, die noch immer zwischen dem Angebot der mobilen Dienste und jenem der 24-Stunden-Betreuung klaffen.“
Quelle: APA OTS
AutorIn: Caritas Wien
Zuletzt aktualisiert am: 30.05.2015
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
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