Das Netzwerk Artikel 3 e.V. aus Deutschland veröffentlicht die zweite, leicht ergänzte Auflage.
Mit der Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Übersetzung entstanden, die Ungenauigkeiten der offiziellen Version ausbessert. Etwa wird der Begriff „Integration“ durch den Begriff „Inklusion“ ersetzt.
Der Begriff „Schattenübersetzung“ wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte“ (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben: Die Vertragsstaaten von UN-Konventionen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Parallel dazu werden von den Nichtregierungsorganisationen Schattenberichte erstellt, die ebenfalls in die Bewertung des überwachenden Komitees einfließen.
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UN-Behindertenrechtskonvention Schattenübersetzung (PDF)
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AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 25.05.2015
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
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