In diesem Seminar werden die wesentlichen für Fachkräfte in der beruflichen Integration bedeutsamen Rechtsgrundlagen vorgestellt.
Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, sich mit einschlägigen Rechtsquellen insbesondere des Bundesrechts vertraut zu machen und konkrete Rechtsprobleme anhand von Beispielen zu vertiefen. Sie erfahren auch, wo sie sich Informationen in rechtlichen Angelegenheiten beschaffen können.
Im Einzelnen wird auf folgende Inhalte eingegangen:
- Allgemeines – Verfassungsrechtliche Ausgangslage
- Einzelne Fragen des allgemeinen Privatrechts, z.B. Abschluss von Verträgen, Form von Verträgen, Bürgschaften, Handlungsfähigkeit, Sachwalterrecht, Gesetz- und Sittenwidrigkeit
- Einzelne Fragen des öffentlichen Rechts, z.B. Datenschutzrecht – Verschwiegenheitspflicht, Behindertengesetze (u.a. verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung), Arbeitsmarktservicegesetz
- Einzelne Fragen des Arbeitsrechts, z.B. Arbeitnehmerbegriff – freier Mitarbeiter, Begründung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit, Befristung, Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragspartner, Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kündigung, vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Behinderteneinstellungsgesetz
- Einzelne Fragen des Sozialrechts, z.B. Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegevorsorge, Sozialhilfe
TeilnehmerInnen
Personen, die im Bereich der beruflichen Integration/Rehabilitation
von Menschen mit Benachteiligungen tätig sind
Anzahl
max. 16 Personen
Kursleitung
Mag.a Barbara Knallnig-Prainsack
Mag.a Ulrike Ramusch
Anmerkung
Dieses Seminar kann als Basismodul für die „Qualifizierung zur Fachkraft in der beruflichen Integration/Rehabilitation“ angerechnet werden.
Dieser Termin ist bereits abgelaufen!
Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 13.07.2015
Kategorie(n): Bildung
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