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Datum: 23.07.2015

ÖGKV sieht Reformpunkte im Rahmen der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes nur teilweise erfüllt

Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
31.07.2015

Erste Reaktionen des ÖGKV zum vorliegenden Entwurf der GuKG Novelle

Seit gestern liegt der seit längerem erwartete Entwurf des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes zur öffentlichen Begutachtung vor.

Positiv fällt auf den ersten Blick die Überführung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in die akademische Berufsausbildung, die Einführung der Qualifikationsstufe zur Pflegefachassistenz, sowie die Änderung der Berufsbezeichnung der Pflegehilfe in Pflegeassistenz, auf.
Ebenso werden die Tätigkeitsbereiche künftig in Kompetenzbereichen neu definiert – soweit so gut.

Bei näherer Betrachtung der Gesetzesvorlage fehlen jedoch insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die vielfach angekündigten Reformen. Waren in den ersten Vorschlägen noch Punkte wie Schulgesundheitspflege und Familiengesundheitspflege Thema, so sind diese aus dem vorliegenden Entwurf nun gänzlich verschwunden.

Ein weiterer wichtiger Punkt, die Verordnung von Verbandsmaterial und Inkontinenzprodukten durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, wurde wieder in die Schublade verbannt. Die notwendige Modernisierung am Sektor der Verabreichung von Medikamenten ist ebenso nicht vorhanden.

Gleichzeitig werden die Tätigkeitsbereiche für die Pflegeassistenz und insbesondere für die Pflegefachassistenzberufe insofern ausgeweitet, da diese künftig mit einer kürzeren Ausbildungsdauer die Verantwortung für gleiche Pflegeinterventionen wie der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu übernehmen haben.

„Das Fehlen von echten Reformschritten am Sektor Ausbildung wird insbesondere bei der Streckung der Fristen zur Umsetzung in den Ländern bis zum Jahr 2024 deutlich“, meint Ursula Frohner, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV).

„Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sind der Dreh- und Angelpunkt in der Gesundheitsversorgung für alle Menschen in jedem Lebensabschnitt, in allen Versorgungsformen.“

Ein modernes Gesundheitssystem braucht rasch, für die Pflegepraxis gut ausgebildetes und handlungskompetentes Pflegefachpersonal und nicht Erfüllungsgehilfen für längst überholte Versorgungsformen. Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wäre eine Chance, längst überfällige Adaptierungen im Bereich der Pflege in Angriff zu nehmen.


Quelle: APA OTS
AutorIn: Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
Zuletzt aktualisiert am: 26.07.2015
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, Gesetze, News
Permalink: [Kurzlink]
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