Den Verhandlungspartnern gelangen auch Regelungen für neue Arbeitsfelder in der Branche (z.B. Schulassistenz) und eine Durchrechnung für die Schulsozialarbeit sowie Regelungen für erlebnis- und freizeitpädagogische Maßnahmen.
Bis in die heutigen Morgenstunden dauerten die Verhandlungen zum SWÖ-Kollektivvertrag 2016. Die Verhandlungspartner Sozialwirtschaft Österreich auf der einen Seite und die Gewerkschaften vida und GPA-djp auf der anderen Seite einigten sich neben diversen rahmenrechtlichen Veränderungen auf ein Gehaltsplus von 1,35 %. Diese Erhöhung gilt sowohl für die Gehälter als auch die Zulagen. Wie auch schon in den Vorjahren tritt die Gehaltserhöhung per 1. Februar in Kraft.
Folgende rahmenrechtlichen Änderungen treten in Kraft:
- Für Tagesmütter und -väter gibt es künftig Triennien statt Quinquennien
- Die Rufbereitschaftszulage wird um 5,6 Prozent erhöht
- Die SEG-Zulage (Schmutz, Erschwernis, Gefahr) ist künftig für alle Beschäftigten gleich hoch. Bisher war diese Zulage für Beschäftigte in den unteren Verwendungsgruppen deutlich niedriger, dieser niedrige Satz wird nun gestrichen
- Künftig gibt es nicht nur in Kindergärten sondern auch in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen eine Leitungszulage
- Für die Berufsgruppe der Schulassistenz konnte die Arbeitszeit klar geregelt werden. Ab dem kommenden Schuljahr muss eine Einstufung mindestens in der Verwendungsgruppe 4 erfolgen.
Alle KV-Löhne und -Gehälter, sowie Ist-Löhne und Ist-Gehälter, alle Zulagen, die Lehrlingsentschädigungen, das Entgelt für TransitmitarbeiterInnen, sowie die alten Lohn- und Gehaltstabellen um 1,35 % angehoben.
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SWÖ-KV 2016 Abschluss-Informationen (PDF)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 24.02.2016
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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