10 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – 10 Jahre Behindertenanwaltschaft des Bundes
Sozialminister Rudolf Hundstorfer bezeichnete bei der heutigen Veranstaltung anlässlich „10 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – 10 Jahre Behindertenanwaltschaft des Bundes“ das Gleichstellungsrecht als einen „Meilenstein in der österreichischen Behindertenpolitik“. „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist ein internationales best practice Beispiel für ein Mehr an Rechten für Menschen mit Behinderung. Die UNO hat bei ihrer letzten Staatenprüfung unserem Land dafür Anerkennung gezollt, Deutschland will sich einige Elemente des Schlichtungsverfahrens von uns abschauen“, erklärte der Sozialminister.
„Das Gesetz hat vieles in Bewegung gebracht. Dennoch braucht es nach wie vor ein gerüttelt Maß an Bewusstseinsveränderung. Das große gesellschaftliche Ziel muss sein, vom Image des abgeschirmten Menschen mit Behinderung, dem die Zuwendung und das Mitleid der Bevölkerung gelten, wegzukommen. Ein Mensch mit Behinderung hat Fähigkeiten und Defizite, Stärken und Schwächen wie jeder andere auch. Seine Behinderung ist nur eine Eigenschaft von vielen und integraler Bestandteil seiner Persönlichkeit“, so das Credo des Sozialministers.
Auch am weiteren Ausbau der Barrierefreiheit sei weiter mit Nachdruck zu arbeiten. Das Auslaufen der Übergangsfrist für Bauten mit Beginn dieses Jahres sei zwar ein wesentlicher Schritt gewesen, dennoch müsse das langfristige Ziel eine lückenlose Barrierefreiheit sein, denn diese sei eine essentielle Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und ihre gesellschaftliche Teilhabe, wie der Sozialminister betonte.
Daher sei es auch logisch, wenn dieser Punkt in der UN-Behindertenrechtskonvention als wesentliche Voraussetzung für Inklusion von Menschen mit Behinderungen genannt werde.
Noch wenig sei zudem im öffentlichen Bewusstsein der Umstand verankert, dass Barrierefreiheit kein Minderheitenthema sei, sondern auch Vorteile für Menschen ohne Behinderungen bringe. Hundstorfer verwies dabei vor allem auf die große Bedeutung vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen. „Barrierefreiheit ist essentiell für 10 Prozent, notwendig für 40 Prozent und komfortabel für 100 Prozent der Menschen“, so der Sozialminister abschließend.
Quelle: APA OTS
AutorIn: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Zuletzt aktualisiert am: 17.01.2016
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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