Ein positiver Abschluss dieser Aufschulung berechtigt, grundpflegerische Tätigkeiten unter Anleitung einer DGuKP auszuüben (einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln).
Aufschulungsmodul UBV gem. § 3 GUK-BAV. Dieses Modul umfasst 80 UE theoretische Ausbildung in „Gesundheits- und Krankenpflege“ und 20 UE „Einführung in die Arzneimittellehre“ sowie 40 Stunden praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung ist in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.
TeilnehmerInnen die dieses Modul positiv abgeschlossen haben, erhalten mit dieser Aufschulung ein anerkanntes Zeugnis gemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgung-Ausbildungs-Verordnung (GuK-BAV) und sind berechtigt, diese grundpflegerischen Tätigkeiten unter Anleitung von einer DGuKP auszuüben (einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln).
Zielgruppe lt. Auszug aus der Rechtsvorschrift
§ 1. (1) Für
1. Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
2. Fach-Sozialbetreuer/Fach-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
3. Heimhelfer/Heimhelferinnen, soweit dieser Beruf in den landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist,
4. Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufgabe die ganzheitliche Begleitung und Betreuung der behinderten Menschen ist, betreuen,
5. Zivildienstleistende, die eine Ausbildung oder Teile einer Ausbildung gemäß § 38a Zivildienstgesetz 1986, BGBl. Nr. 679/1986, in der Fassung der ZDG-Novelle 2013, BGBl. I Nr. 163/2013, absolvieren,
ist ein Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ einzurichten.
(2) Zu einem Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ dürfen nur
1. Personen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 5 oder
2. Personen, die in Ausbildung zu einem Sozialbetreuungsberuf
gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 stehen, durch den Rechtsträger der Ausbildung zugelassen werden.
Voraussetzungen
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe (siehe oben)
- Beherrschung der deutschen Sprache
Kurstermine
Kurs 50 (Fr/Sa) – Termin: 04. März – 29. April 2016 (siehe Stundenplan)
Kurs 51 (Block) – Termin: 01. – 18. März 2016 (siehe Stundenplan)
Abschluss der Ausbildungen mit einer kommissionellen Prüfung (siehe Stundenplan)
Umfang: 100 Std. Theorie, 40 Std. Praktikum
Leitung
Mag. Dr. Mara SKOFF
- Diplomstudium der Pädagogik
- diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester
- Lehrbeauftragte gem. §65b Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Mindestteilnehmerzahl
12 Personen
Kursort
Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020 Graz
Kosten
€ 810,00 (Die Teilnahmegebühren sind im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 MwSt.-frei und steuerlich absetzbar)
Dieser Termin ist bereits abgelaufen!
Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2016
Kategorie(n): Bildung
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