Glück für armes Waisenkind und Eltern wird verhindert. BH Linz verweigert Möglichkeit der Adoption.
Dietmar Janoschek und seine Lebensgefährtin Elfriede Dallinger sind vor 20 Jahren erblindet. Genau so lange sind die Beiden ein Paar. Im Juni 2010 haben Sie den Antrag zur Adoption eines blinden Kindes aus einem Entwicklungsland bei der BH Linz Land eingebracht. Umfangreiche Fragebögen ausgefüllt und Unterlagen für die BH erstellt.
Sie haben ein 3-tägiges Seminar für Adoptiveltern besucht und im Krankenhaus umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass Hr. Janoschek und Fr. Dallinger aus physischer und psychischer Sicht als Adoptiveltern geeignet sind. Auch eine Sozialarbeiterin der BH hat die beiden im November 2010 in Ihrem neugebauten Haus mit Garten in Traun besucht und nach einem 1,5 stündigen Gespräch und einer Begutachtung des Hauses festgestellt, dass nichts gegen die Aufnahme eines Adoptivkindes spricht. Da auch die persönlichen und finanziellen Verhältnisse ideal für ein Kind seien.
Trotzdem genehmigt die BH, ohne Angabe von Gründen, nicht die Adoption.
Fr. Dallinger und Hr. Janoschek sind davon überzeugt, dass sich die BH Linz Land nicht vorstellen kann, dass ein erblindetes Paar ein Kind aufziehen kann. Obwohl sehr viele blinde Paare dies bereits bewiesen haben.
Von den Adoptivwerbern wurden 2 Sachverständigengutachten eingeholt. Beide Fachpsychologen bescheinigen, Hrn. Janoschek und Fr. Dallinger die Fähigkeit zu besitzen, ein Kind adoptieren und aufziehen zu können! Bereits seit Mitte Jännner 2011 liegen diese beiden Gutachten der BH vor. Trotzdem gibt es immer noch keine Zustimmung zur Adoption.
Am 1.4.2011 wurde das blinde Paar schriftlich von der BH zu weiteren Begutachtungen eingeladen. Die von der BH am 8.4.2011 telefonisch, mit dem Verweis die BH müsse sich den Fragenkatalog erst neu überlegen und die erneute Begutachtung, würde nicht wie geplant von einer anderen Psychologin, sondern wieder von der selben Psychologin wie im Nov. 2010 durchgeführt, abgesagt und dem blinden Paar mitgeteilt, sie erhalten neue Termine. Dies erscheint dem Paar sehr seltsam, vor allem, wenn jene Psychologin eine erneute Begutachtung durchführen soll, die bereits im Nov. 2010 die Adoption abgelehnt hat.
Hr. Sozialminister a.D., Behindertenanwalt Dr. Buchinger hat am 12.4.2011 vergeblich versucht, mit dem Bezirkshauptmann Dr. Doleschal eine gütliche Einigung zu erwirken und wurde sogar mit falschen Behauptungen, wie Hr. Janoschek hätte angeblich den Psychologentermin am 12.4.2011 abgesagt, was nicht der Wahrheit entspricht, abgespeist. Auch der Versuch für eine Mediation blieb vergeblich.
Ohne Hilfe der Medien läuft die Zeit ab!
Da der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und dem Kind nicht mehr als 45 Jahre betragen soll, dürfte es sich beim Verhalten der BH um eine Zermürbungs- und Verzögerungstaktik handeln. Denn Fr. Dallinger ist bereits 45. So hofft man bei der BH offenbar durch die Verzögerung, dass sich diese Sache bald von selbst erübrigt.
Das Paar sieht sich daher in Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt genötigt, eine Klage wegen Diskriminierung aufgrund Ihrer Behinderung durch die BH bei Gericht einzubringen.
Fr. Dallinger und Hr. Janoschek: „Wir hoffen von ganzem Herzen sehr, dass uns die Medien dabei helfen, dass wir rasch zu unserem Recht kommen und diese Diskriminierung ein Ende findet! Denn ohne mediale Unterstützung, wird uns unser größter Lebenswunsch, ein armes blindes Kind aus einem Entwicklungsland zu adoptieren verwehrt bleiben. Denn selbst wenn wir von den Gerichten Recht bekommen, werden diese Gerichtsurteile für uns zu spät sein.“
Download: Janoschek Dallinger Presseaussendung Langfassung (PDF)
Link:
www.freiraum-europa.org/index.php?menuid=1&reporeid=304
Quelle: freiraum-europa.org
AutorIn: freiraum-europa.org
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News
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