Mit einem geradezu grotesken Vorschlag ließ Anfang dieser Woche der FPÖ-Abgeordneter zum Europaparlament Harald Vilimsky aufhorchen. Er stellt darin das Wahlrecht für besachwaltete Personen in Frage.
Nach Meinung Vilimskys (Artikel auf diepresse.com) nach soll ein Gericht feststellen, ob eine besachwaltete Person fähig sei zu wählen. Gegebenenfalls sei das Wahlrecht abzuerkennen.
In einem Posting äußert sich ÖVP-NAbg. Franz-Joseph Huainigg so zu Vilimskys Forderung:
Jeder Bürger hat ein Stimmrecht! Das muss unter allen Umständen so bleiben! Diese Forderung ist ein Angriff auf die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung!!
Empört reagiert die Lebenshilfe Österreich in einer Presseaussendung:
Für die Lebenshilfe sind die Aussagen Vilimskys, der besachwalteten Menschen das Wahrrecht abspricht, nicht nur eine ungeheuerliche Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie verletzt fundamentale Rechte dieser BürgerInnen, die in der Verfassung, der UN-Behindertenrechtskonvention aber auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung niedergeschrieben sind.
Prompt reagierte auch die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, in einer Presseaussendung:
„Die Aussage Vilimskys, wonach ein Gutteil dieser Menschen im Extremfall weder weiß wie sie heißen noch, dass demokratische Wahlen stattfinden, ist eine grobe Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen“
Die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig, verweist in einer Presseaussendung auf die UN-Behindertenrechtskonvention:
„Im Gegensatz zur FPÖ will die SPÖ die Rechte von Menschen mit Behinderung ausbauen und erweitern“, betont die SPÖ-Abgeordnete. So solle vielmehr ein System gefunden werden, um Menschen mit Behinderung die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern.
Quelle: diepresse.com, APA OTS, Facebook
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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