Bis zuletzt hatten Beobachter der Behindertenszene darauf gehofft, dass sich die verantwortlichen Politiker auf einen Inklusionsfonds einigen. Ein schwacher Trost ist die Verlängerung des Pflegefonds.
Die Parlamentskorrespondenz teilte dieser Tage mit, was schon seit dem Abschluss der Finanzausgleichsverhandlungen im Herbst feststeht: Der Pflegefonds wird bis 2021 verlängert und schrittweise von 350 Mio. € auf 417 Mio. € pro Jahr aufgestockt. Damit wurde auch klar, dass es einen Inklusionsfonds, der zweckgebunden der Finanzierung von Ausgaben im Behindertenbereich und damit zur Erfüllung der Vorgaben der Behindertenrechtskonvention dienen soll, nicht geben wird.
Bis zuletzt hatten Behindertenvertreter und Betroffene darauf gehofft, dass die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern eine nachhaltige Auswirkung auf den Ausbau mobiler Hilfen, Persönlicher Assistenz, Schulassistenz etc. haben würden. Immerhin hat sich die Regierung das im Nationalen Aktionsplan Behinderung zur Aufgabe gemacht. Diese Hoffnungen wurden nicht erfüllt.
Dass künftig über den Pflegefonds neuerdings auch „mehrstündige Alltagsbegleitung im häuslichen Umfeld sowie Entlastungsdienste für pflegende Angehörige“ abgerechnet werden können, ist zwar ein Fortschritt, weil unter diesen Terminus auch Assistenzdienstleistungen fallen, betrachtet man jedoch das Volumen der Pflegefonds-Erhöhung und die vielen unterschiedlichen Kostenbereiche, die auf den Fonds zugreifen, dann stellt sich die Frage, wieviel Geld aus diesem Fonds dann tatsächlich in den Bereich Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung fließen wird.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Selbstbestimmtes Leben
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