Am Donnerstag gab Sozialminister Hundstorfer bekannt, dass in Zukunft nunmehr die Pensionaversicherungsanstalt (PVA) für das Landespflegegeld zuständig ist und nicht mehr, wie bisher, die Länder. Hundstorfer spricht vom Ende der Zersplitterung und einer gelungenen Verwaltungsvereinfachung beim Pflegegeld. Die Vorschläge des Rechnungshofes wurden mit der Reduktion von 303 auf 8 Träger umgesetzt.
Weiters konnte damit “ eine maßgebliche Vereinheitlichung der Vollziehung erreicht“ werden. Nunmehr gebe es klare Zuständigkeiten, Verwaltungseinsparung bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik sowie eine Beschleunigung der Verfahrensdauer von 90 auf 60 Tage.
Derzeit beziehen 368.000 Bezieher Menschen Bundespflegegeld, 74.000 Menschen beziehen Landespflegegeld. 85% der Pflegebedürftigen erhalten das Pflegegeld vom Bund, der es über 23 Träger, den jeweiligen Pensionsversicherungsträger des Betroffenen, abwickelt. 15% der Pflegebedürftigen erhalten Landespflegegeld, das sich in den neun Ländern lt. Rechnungshof auf 280 Träger (mit Gemeinden) aufsplittert. Das sind Menschen, die keine Pensionsleistung eines Bundesträgers erhalten, z.B. jüngere Menschen mit Behinderung oder Landes- bzw. Gemeindebedienstete im Ruhestand. „Statt der Zersplitterung der Kompetenzen und die vergleichsweise hohe administrative Belastung kleinerer Träger wird eine Kompetenzbereinigung das Pflegegeld beim Bund konzentrieren“, so der Sozialminister.
Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes werden vom Bund übernommen. Hierbei erfolgt eine Kostenerstattung durch die Länder und Gemeinden in Höhe des Jahresaufwandes 2010 (372 Mio. Euro). Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten des neuen FAG. Über die Weiterführung wird im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Strukturreform beraten.
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http://www.bmsk.gv.at
Quelle: BMSK
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
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