Scharfe Kritik des ÖBR und des KOBV wegen Kürzung der Mindestsicherung bei pflegenden Eltern – Klare gesetzliche Regelung gefordert.
Pflegende Angehörige finanziell zu bestrafen, wie es kürzlich in Niederösterreich passierte, ist untragbar. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, diese Missstände zu beheben.
Der Österreichische Behindertenrat unterstützt die Forderungen von Michael Svoboda, Präsident des KOBV, der Dachorganisation der Kriegsopfer- und Behindertenverbände. Wie Svoboda gestern in einer Aussendung erklärte, sei es „untragbar und beschämend“, wenn eine Mutter sich um ihr pflegebedürftiges Kind kümmere und deswegen die Kürzung der Mindestsicherung in Kauf nehmen müsse.
Existenzbedrohung für Angehörige
„Hier entstehen soziale Härtefälle und Existenzbedrohungen für pflegende Angehörige, die nicht hinzunehmen sind“, sagt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats. Auch wenn Niederösterreich mittlerweile eine Änderung in Begutachtung geschickt hat, bleibt die Forderung aufrecht. Vor allem auch die uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern stoßen auf Kritik des Behindertenrats. Und Pichler weiter: „Wir fordern außerdem seit Jahren eine Valorisierung des Pflegegeldes. Bis heute leider vergeblich.“
KOBV: Angehörige und Pflegebedürftige unterstützen, statt ihnen das Leben schwer machen
Der Behindertenverband KOBV Österreich macht sich für eine bundesweite Klärung dieser sozialrechtlichen Gefährdungssituation stark und weist auf den gesellschaftlich bedeutenden Beitrag hin, den pflegende Angehörige leisten.
Ein konkreter Fall der Kürzung der Mindestsicherung aufgrund von Pflegegeldbezug ist aktuell in Niederösterreich an die Öffentlichkeit gekommen. Einer Mutter wurde die Mindestsicherung gekürzt, weil sie ihre pflegebedürftige Tochter zu Hause pflegt. Ihr wurde das Pflegegeld ihrer Tochter als Einkommen angerechnet. Hätte die Mutter ihre Tochter in einem Heim untergebracht, würde sie weiter die volle Mindestsicherung beziehen.
Im Land Niederösterreich wird bereits an der Behebung dieses Missstandes gearbeitet: Künftig soll dort die Mindestsicherung pflegender Angehöriger beim Bezug von Pflegegeld nicht mehr gekürzt werden. Ein entsprechender Entwurf einer landesrechtlichen Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln ist derzeit in Begutachtung.
Armutskonferenz: Schikanen beseitigen!
Kritik kommt auch von der Armutskonferenz. Es gebe einen österreichweiten Reformbedarf bei der Regelung für Pflege und Existenzsicherung. „Die Schikanen der Mindestsicherungs-Kürzung durch Einrechnung des Pflegegeldes trifft österreichweit vor allem pflegende Angehörige, Alleinerziehende und Menschen mit Beeinträchtigungen“, heißt es dort.
Quellen:
www.ots.at am 23.08.2017
Österreichischer Behindertenrat unterstützt KOBV-Forderungen
www.ots.at am 22.08.2017
Sparen bei den Schwächsten: Pflegegeld kürzt Mindestsicherung
www.ots.at am 22.08.2017
Pflege und Mindestsicherung: Niederösterreich setzt ersten Schritt – leider nur „halb“
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.09.2017
Artikel-Kategorie(n): News
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