Diese Konvention ist die erste Menschenrechtskonvention des neuen Jahrtausends. Welche Bedeutung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Entwicklung der Menschenrechte und für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung hat ist Gegenstand dieses Seminartages.
Die UN-Konvention stellt an Einrichtungen und ihre MitarbeiterInnen neue Anforderungen, obwohl diese Konvention bereits seit mehr als 9 Jahren Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung ist.
In diesem Seminar setzen sich die TeilnehmerInnen mit den Grundprinzipien und den Inhalten der UN-Konvention auseinander.
Fragen, die in diesem Seminar behandelt werden, sind u.a.:
- Was bedeutet die Umsetzung der UN-Konvention für den Bereich „Arbeit“?
- Wie können unsere Werkstätten in der Zukunft aussehen?
- Was kann dabei bereits jetzt realisiert werden?
- Wohnen für Menschen mit Behinderungen heute und „morgen“?
- Kontrolle der Umsetzung der UN-Konvention? In Österreich und weltweit?
- Selbstbestimmung und Aufsichtspflicht: Wie passt das zusammen?
Die TeilnehmerInnen durchleuchten die eigenen Dienstleistungen und Einrichtungen. Innovative Angebote der sozialen Teilhabe und Mitbestimmung werden Erfolgsfaktoren in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen.
Dieses Seminar kann als Aufbaumodul für die „Qualifizierung zur Fachkraft in der beruflichen Integration“ angerechnet werden.
Unterrichtseinheiten
8
TeilnehmerInnen
MitarbeiterInnen in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, Projekten der beruflichen Integration und Interessierte
TeilnehmerInnenzahl
Max. 16 Personen
Kosten
198,00 € , Übernachtung/Frühstück im EZ 75,00 Euro/Tag
Referent
Dr. Heinz Trompisch
Jurist, Spezielle Beratungsaufgaben in behindertenpolitischen Angelegenheiten
Kontakt
Telefon: 01/892 15 04 oder 0664/422 60 30
E-Mail: office@biv-integrativ.at
Dieser Termin ist bereits abgelaufen!
Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.01.2018
Kategorie(n): Bildung
Permalink: [Kurzlink]