Unterstützen statt entmündigen – Das bringt das neue Erwachsenenschutzgesetz!
Das neue Erwachsenenschutzgesetz ersetzt das Sachwalterrecht und bringt für Menschen mit Behinderung mehr Unterstützung zur Selbstbestimmung.
Die Sachwalterschaft wird gänzlich durch neue Vertretungsmöglichkeiten ersetzt: die Vorsorgevollmacht sowie die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Doch was ändert sich wirklich und worauf müssen Sie in Zukunft achten?
Inhalte
- Das neue Erwachsenenschutzgesetz im Überblick
- Die 4 Vertretungsformen
- Zentrale Begrifflichkeiten: Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit
- Auswirkungen in der Praxis
Lernergebnisse
Die TeilnehmerInnen…
- kennen die grundlegenden Änderungen in der Erwachsenenvertretung.
- können KundInnen und Angehörige über die Grundzüge informieren.
Zielgruppe
Führungskräfte und Personen, die Menschen mit Behinderung begleiten.
Kosten
€ 80,00 (inkl. 10% USt.), inkl. Verpflegung
Vortragende
Mag.a Alexandra Wakonig
Juristin, systemischer Coach, Lebens – und Sozialberaterin in Ausbildung. Frau Wakonig war als Geschäftsführerin einer gemeinnützigen Einrichtung und in der Wirtschaft tätig und leitet seit 2011 die Beratungseinrichtung inberatung von Jugend am Werk.
Anrechenbar gem. § 16 StSBBG
inbildung ist eine nach dem steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz (StSBBG) anerkannte Ausbildungseinrichtung. Alle Seminare sind daher als Weiterbildung im Sinne des § 16 StSBBG anrechenbar.
Download
inbildung Anmeldeformular (PDF)
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Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 12.02.2018
Kategorie(n): Bildung
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