Unterstützen statt entmündigen
Das neue Erwachsenenschutzgesetz ersetzt seit 1. Juli 2018 das Sachwalterrecht und bringt für Menschen mit Behinderung mehr Unterstützung zur Selbstbestimmung.
Die Sachwalterschaft wird gänzlich durch neue Vertretungsmöglichkeiten ersetzt: die Vorsorgevollmacht sowie die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Doch was hat sich wirklich geändert und worauf müssen Sie in Zukunft achten?
Dieser Termin ist bereits abgelaufen!
Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 29.05.2018
Kategorie(n): Bildung
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