In der 59. Folge der „Sendung ohne Barrieren“ spricht Thomas Stix mit Albert Brandstätter, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich – Dachverband der acht Lebenshilfe-Landesorganisationen. Thema des Interviews ist die Forderung der Lebenshilfe „Gehalt statt Taschengeld“ für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
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Sendung ohne Barrieren: Gehalt statt Taschengeld
Thomas Stix: Heute bei der Sendung ohne Barrieren haben wir zu Gast Herrn Albert Brandstätter von der Lebenshilfe Österreich. Wenn Sie sich kurz vorstellen…
Albert Brandstätter: Ja, danke Herr Stix für die Einladung! Mein Name ist Albert Brandstätter, und ich vertrete die Lebenshilfe Österreich im Bereich der Interessenvertretung, und das zeigt auch schon genau, worum es mir in den Inhalten geht. Die Lebenshilfe ist ja ein Verband von acht unabhängigen Landesorganisationen, die auf Landesebene Interessenvertretung machen und die Dienstleistungen anbieten im Bereich Arbeit, im Bereich Wohnen, im Bereich Freizeitassistenz, mobile Begleitung, Familienentlastung. Meine Aufgabe mit dem Bundesbüro ist es allerdings, auf die Rahmenbedingungen der Gesetze einzuwirken, sie zu verbessern, politische Forderungen zu stellen, gemeinsame Positionen zu entwickeln, Öffentlichkeitsarbeit zu machen.
Zuletzt hatten wir ein Thema verstärkt im Blickpunkt, das war diese Forderung für Menschen mit Lernschwierigkeiten, ein Gehalt zu bekommen für ihre Arbeit, für ihre Tätigkeit, und nicht nur ein Taschengeld. Wie kommt’s dazu?
Wie Sie wissen, die Lebenshilfe begleitet sehr sehr viele Menschen, die in Werkstätten arbeiten, beschäftigt sind; das sind etwa 11000 an der Zahl; in ganz Österreich irgendwas zw. 23- und 24000 Personen, die in Werkstätten arbeiten, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischen oder psychosozialen Problemstellungen, für die alle gilt seit vielen vielen Jahren, dass sie 40 Stunden in der Woche arbeiten, eine zuverlässige Arbeit machen, eine Leistung bringen, aber kein vollgültiges Gehalt, sie bekommen ein Taschengeld. Wir haben da schon an sich den Ansatz, dass es eigentlich eine Beschäftigung sein soll, die auch entsprechend honoriert sein sollte, und nicht ein therapeutischer Vorgang. Es gibt schon auch therapeutische Elemente in manchen Werkstätten, aber das ist – ich würde behaupten – bei uns die Minderheit, das sollte auch nicht mehr der Ansatz sein. Ein sinnvollerer Zugang wäre eher, dass man sagt, Menschen die in Werkstätten arbeiten, sollen wie alle anderen Menschen auch ein Gehalt bekommen, und am besten ein Gehalt, wie es halt in der Lebenshilfe üblich ist, nach dem Sozialwirtschaft Österreich-KV oder nach einem anderen KV, egal in welcher Organisation man ist. Es soll ein Gehalt sein in einer Höhe, dass es noch immer attraktiv macht, am ersten Arbeitsmarkt eine Arbeit zu suchen. Weil verbunden mit unserer Forderung ist eigentlich auch eine Forderung, die auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung einen Niederschlag gefunden hat, nämlich es soll eine Durchlässigkeit geben zwischen den Werkstattstrukturen und dem ersten Arbeitsmarkt – in beide Richtungen – es kann ja auch sein, dass jemand in den ersten Arbeitsmarkt geht und dann verstärkt sich ein Syndrom oder er verliert den Job… in Zeiten wie diesen kann man auch nicht sicher sein, dass Person mit Behinderung ihren Job immer behalten wird; sollte dann vielleicht auch wieder zurückkommen in die Behindertenwerkstatt, also muss durchlässig sein, es muss aber möglich sein. Und dafür braucht es auch Anreize, dass man sagt, OK ich geh in den ersten Arbeitsmarkt, weil das ist für mich ein Anreiz, die Sicherheit und die Absicherung der Behindertenhilfe auch aufzugeben.
Wenn ich das jetzt zu Ende denke und jeder Mensch mit Behinderung bekommt ein Gehalt, inwiefern müsste sich dann das gesamte Behindertenwesen verändern?
Es würde eine ziemliche Veränderung bedeuten, deswegen sind wir vorsichtig zu sagen, es muss jetzt eintreten, sondern wir fordern einen gründlichen Nachdenkprozess, wo die verschiedenen Aspekte des Themas sehr gut verhandelt werden sollen. Was wir fordern ist nichts weniger als ein Paradigmenwechsel weg von einer Versorgungssituation in der jetzt Menschen mit Lernschwierigkeiten sehr häufig sind, wenn sie in der Werkstatt sind, das ist einfach eine Versorgungssituation, wo dann eben auch unter Umständen Begleitung im Wohnen dabei hängt oder andere Assistenzleistungen. Und wir sagen, es gehört die Person ins Zentrum, und für sie gehören maßgeschneiderte Lösungen gemacht. Sie braucht einerseits eine existentielle Absicherung in Form eines Gehalts, und nur wenn sie wirklich nicht arbeiten kann – gibt auch Situationen wo dann Personen wirklich nicht mehr arbeiten können, dann muss es eine Art Grundsicherung oder Grundeinkommen für Menschen mit Behinderungen geben, aber das ist auf jeden Fall wichtig, dass diese Säule über ein Gehalt klargestellt ist, und am besten ein Gehalt das schon in einer versteuerbaren Höhe liegt, da fällt die Person mal raus aus der ganzen Sozialhilfelogik, sondern sie ist dann eine beschäftigte Person wie alle anderen Personen auch, die im Arbeitsmarkt drinnen sind. Das zweite ist natürlich, dass dann viele Leistungen, die jetzt über das Werkstattstatut quasi mitverbunden sind, dann unter Umständen wegfielen, d.h. es braucht natürlich dann auch eine zweite Säule in der der behinderungsbedingte Mehraufwand oder Assistenzleistungen finanziert werden sollten.
Ich glaub, das ist ein schöner Abschluss. Ich danke für das Gespräch.
Ich danke Ihnen für die Einladung.
Gestaltung: Thomas Stix, behindertenarbeit.at
Produktion: Ernst Spiessberger, Zitronenwasser
Quelle: Sendung ohne Barrieren
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 10.08.2018
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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