Heute (19.02.2019) in den frühen Morgenstunden ist der Durchbruch bei den Kollektivvertragsabhandlungen für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft gelungen. In der 5. Verhandlungsrunde haben sich die Gewerkschaften GPA-djp und vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 3,2 % geeinigt.
Die Erhöhung von 3,2 % Gehaltserhöhung gilt für:
• die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
• die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
• die Alt-Gehaltssysteme
• alle Zulagen und Zuschläge
• für TransitmitarbeiterInnen
• für die Aufzahlungen bei den Pflegeberufen
Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 3,2 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.
Umfangreiches Arbeitszeitpaket
Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten erhalten nach Vollendung des zweiten Dienstjahres einen zusätzlichen Urlaubstag.
Dienstplanstabilität
Ab 1. Oktober gibt es klare Regelungen für den Dienstplan auch im Kollektivvertrag. Für kurzfristiges, freiwilliges Einspringen an einem freien Tag, erhalten die KollegInnen 20 Euro für einen ganzen Tag/eine ganze Nacht. Für einen halben Tag gibt es 10 Euro.
Geteilte Dienste und mobile Dienste
Klarstellung im Kollektivvertrag, dass eine Betriebsvereinbarung notwendig ist. Die Teilung kann nur einmal erfolgen, nur in Ausnahmefällen am Wochenende kann sie zweimal erfolgen. Eine Teilung liegt vor, wenn die Unterbrechung mehr als 1,5 Stunden beträgt. In Zukunft muss die Mindestarbeitszeit an einem Tag 5 Stunden betragen, damit der Dienst geteilt werden kann. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2019.
Weiters wurde der Begriff der mobilen Dienste ausgeweitet.
Rechtsanspruch auf Altersteilzeit unter bestimmten Bedingungen.
Klarstellung zu Umkleidezeiten (im stationären Bereich).
Bezahlte Pausen im Nachtdienst unter bestimmten Voraussetzungen.
Verbesserungen für den Kinderbetreuungsbereich
Erhöhung der Leitungszulage Kindertagesbetreuungseinrichtung: Euro 90,- für die erste Gruppe (+ 62 %), Euro 55,56 für jede weitere Gruppe
Erhöhung der Zulage für SonderkindergartenpädagogInnen auf 210.- (14 % Erhöhung)
Bienalsprünge – und somit bessere Entlohnung – für Tagesmütter/Tagesväter ab 1.1. 2020. (keine Neuaufrollung bestehender Dienstverhältnisse)
Volle Erziehung:
- Möglichkeit der Wahl zur Abgeltung der Nachtarbeitsbereitschaft: Auszahlung oder Anrechnung zur Normalarbeitszeit
- Klare Ferienregelung
- Klarheit über 24-Stunden-Dienste, Ausdehnung bei Dienstübergabe
Die Optierungsmöglichkeit wurde bis zum Jahr 2021 verlängert.
Quelle:
www.gpa-djp.at | 19.02.2019
Plus 3,2 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft (SWÖ)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 20.02.2019
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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