Selbstbestimmt Leben-Bewegung befürchtet Rückfall hinsichtlich der Barrierefreiheit in Salzburg
Christine Steger, die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, der die Aufgabe hat, die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu überwachen, zeigt sich bestürzt über die aktuellen Entwicklungen im Salzburger Baurecht.
Im Jahr 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft – diese spricht Menschen mit Beeinträchtigungen gewisse Rechte zu. Zum Beispiel haben sie das Recht, sich frei und ungehindert von einem Ort zum anderen zu bewegen. Auch das Recht auf Wohnen außerhalb von Institutionen ist der UN-BRK festgeschrieben.
Genau hier entsteht aufgrund der geplanten Maßnahmen in Salzburg ein Konflikt. Diese Maßnahmen betreffen das Neu-Bauen von Wohnungen. Bislang wurden Neubau nur gefördert, wenn dieser barrierefrei gebaut wird. Dies soll geändert werden – es wird argumentiert, dass durch das Erbauen von Liften und ähnlichem, der Preis für die Mieter stark ansteigt. So könnten sich junge Menschen und Familien oftmals die Wohnungen nicht mehr leisten.
Nicht-barrierefreies Bauen kann teuer werden
Dieses Argument wurde jedoch vor Jahren schon widerlegt: Im Jahr 2017 bestätigt eine Studie vom Deutschen Städte und Gemeindebund (DStGB), dass die Extrakosten bei Neubauwohnungen, die durch Barrierefreiheit verursacht werden, sehr gering sind. Außerdem entstehen bei Wohnungen, welche nicht barrierefrei erbaut wurde, Jahre später sehr hohe Umbaukosten, wenn dann doch noch ein Lift eingebaut werden soll.
Darüber hinaus profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen von der Barrierefreiheit. Sowohl für ältere Menschen und auch für Familien mit kleinen Kindern steigt die Lebensqualität immens.
Wohnraum muss für alle zugänglich sein
Außerdem haben behinderte Menschen das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört auch, frei den Wohnort wählen zu können. Wenn aber nun die Zahl der barrierefreien Wohnungen in den nächsten Jahren sinkt, so sinken auch die Auswahlmöglichkeiten. Dies könnte wiederrum dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen in bestimmte Teile einer Stadt „abgeschoben“ werden – dabei ist es wichtig, eben diesen Menschen ein Leben in ganz normalen Wohnungen zu ermöglichen.
Quelle:
Unabhängiger Monitoringausschuss via www.ots.at | 04.08.2020
Presseaussendung vom 15.07.2020 | Salzburg: Verschlechterungen bei barrierefreiem Wohnraum „völlig inakzeptabel“
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 10.08.2020
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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