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Datum: 08.09.2011

ÖBSV: Blinde und sehbehinderte Menschen haben Recht auf Rehabilitation

30.09.2011

Auch wenn Blindheit bzw. hochgradige Sehbeeinträchtigung weder durch einen Arbeitsunfall, noch durch eine Berufskrankheit hervorgerufen werden, müssen die Betroffenen unbedingt einen Rechtsanspruch auf Förderung einer Rehabilitation haben. Blindenführhunde, Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie Unterweisung in lebenspraktische Fertigkeiten müssen endlich gesetzlich verankert werden. Das fordert die Dachorganisation des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV) anlässlich der aktuellen Diskussion mit Nachdruck.

Am öffentlichen Leben teilhaben können

„Menschen mit Sehbehinderung sind häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt“, beschreibt Mag. Gerhard Höllerer, Präsident des ÖBSV und Vizepräsident der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) die Problematik und weiß auch gleich eine Lösung: „Um am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist für viele die Verfügbarkeit eines Blindenführhundes, eines Mobilitäts- und Orientierungstrainings sowie der Unterweisung in lebenspraktischen Fertigkeiten unverzichtbar.“ Diese drei Maßnahmen müssten endlich als Teil medizinischer Maßnahmen gesetzlich verankert werden, lautet eine langjährige Forderung des ÖBSV.

(Berufliche) Rehabilitationsmaßnahmen unverzichtbar

„Nur mit Hilfe einer auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmten Rehabilitationsmaßnahme ist es möglich, nach einer Erblindung bzw. hochgradigen Sehbeeinträchtigung wieder am Alltagsleben teilzunehmen bzw. im Arbeitsleben verbleiben zu können“, ist der ÖBSV-Präsident überzeugt und ergänzt: „Unter dem Motto ‚Arbeit vor Rente‘ sollte es uns gelingen, durch rechtzeitige Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation wie zum Beispiel Umschulung oder Weiterbildung zu erreichen, dass Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben verbleiben können.“ Berufliche Rehabilitations-Maßnahmen müssten bereits dann einsetzen, wenn anzunehmen ist, dass beim weiteren Verbleib von ArbeitnehmerInnen auf deren Arbeitsplatz mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist. „Dies könnte man zum Beispiel in einer Art Frühwarnsystem durch eine engere Vernetzung der zuständigen Stellen sichern“, schließt Höllerer.

Link:

www.blindenverband.at


Quelle: APA, www.bindenverband.at
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News
Permalink: [Kurzlink]
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