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Datum: 30.11.2021

Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz in der Schule gefordert

30.11.2021

Im Bildungsministerium gibt es offenbar wenig Verständnis für die notwendigen Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Schule, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt. Das geht aus der Klagebeantwortung hervor, die dem Gericht nun vorliegt.

Der Klagsverband hat erstmals in Österreich eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) eingebracht. Gegenstand der Klage ist die Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen, die keinen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz haben, obwohl sie diese für ihren Schulbesuch bräuchten.

In Österreich gibt es für Schüler*innen mit Körperbehinderungen laut eines Rundschreibens des Bildungsministeriums den Anspruch ab einer bestimmten Pflegestufe Persönliche Assistenz für den Schulbesuch zu bekommen. Kinder mit Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen werden in dem Rundschreiben zum Beispiel nicht erwähnt, obwohl sie mit einer geeigneten Persönlichen Assistenz ebenfalls eine reguläre Schule besuchen könnten.

Rechtsanspruch statt Einzelfallentscheidung

In seiner Klagebeantwortung verweist das Bildungsministerium unter anderem darauf, dass alle Eltern die Möglichkeit hätten, dennoch einen Antrag für Persönliche Assistenz für ihr Schulkind zu stellen. Abgesehen von allen Schüler*innen, denen Persönliche Assistenz in der Vergangenheit verweigert wurde, bedeutet diese Haltung: Nur wenn sich Eltern behinderter Kinder mit Gymnasiumseignung von den Informationen des Ministeriums nicht abschrecken lassen und ausreichend persönliche Ressourcen für einen zermürbenden Kampf um die Finanzierung der Assistenzleistung haben, besteht für sie die Aussicht, dass ihr Kind vielleicht auch wirklich auf ein Gymnasium gehen kann. Diese mangelnde Rechtssicherheit bedeutet aus Sicht des Klagsverbands jedenfalls keinen diskriminierungsfreien Bildungszugang.

Jede Verweigerung der benötigten Unterstützung haben auch die Eltern des damals 10-jährigen U. erfahren: Der Asperger-Autist musste auf eine Neue Mittelschule ausweichen, weil er mit einer psychischen Behinderung und ohne formale Pflegestufe nicht die Kriterien erfüllen konnte, die das Bildungsministerium für die Finanzierung von bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz vorgibt. Anders als für das Gymnasium als Bundesschule, erhält U. vom Land als zuständiger Schulerhalter nun glücklicherweise die benötigte Unterstützung finanziert und kann so – nach mehreren Monaten, in denen er mangels Unterstützung im Gymnasium zuhause betreut werden musste – immerhin wieder am Schulalltag teilnehmen. Dass er entgegen seiner grundsätzlichen Eignung und seinem Interesse vom Besuch eines Gymnasiums ausgeschlossen wird, da ihm die aufgrund seiner Behinderung benötigte Unterstützung verweigert wird, ist aus Sicht des Klagsverbands diskriminierend.

Inklusive Schule jetzt

In Österreich gibt es eine Fülle an Wissen und Erfahrungen für erfolgreiche Inklusion. Der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für Schüler*innen ohne Unterscheidung nach Behinderungsform ist ein wesentlicher Schritt, um die Aussonderung und Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen endlich zu beenden.


Quelle: Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.12.2021
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
Permalink: [Kurzlink]
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