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Datum: 22.02.2022

Regelungen beim Nachkauf von Ausbildungszeiten für die Pensionsversicherung sind diskriminierend

Volksanwaltschaft Logo
28.02.2022

Einsatz der Volksanwaltschaft erwirkt Änderung in einem Einzelfall. Generelle Verbesserungen und Klarstellungen werden gefordert.

In Österreich trat die UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 in Kraft – sie besagt, dass Menschen mit Behinderung dieselben Chancen wie alle anderen haben müssen. Die Realität sieht jedoch oftmals noch anders aus!

Hürden beim Nachkauf von Pensionszeiten

Andreas S. (36) hat Trisomie 21 (Down-Syndrom) – er arbeitet jedoch, wie wenige andere Menschen mit Behinderung, nicht in einer speziellen Tagesheimstätte, sondern bei einem Salzburger Unternehmen, bei dem er auch sozialversichert ist. Die Mutter wollte nun auch noch die Ausbildungszeiten bei der Pensionsversicherung nachkaufen, wodurch die soziale Absicherung ihres Sohnes weiter verbessert wäre.

Dieser Antrag wurde jedoch von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt. Grund dafür ist, dass Andreas S. seine Ausbildung im Ausbildungszentrum Oberrain der Anderskompetent GesmbH gemacht hat – mittels einer sog. „Anlehre“. Hierbei ist jedoch kein Nachkauf der Ausbildungszeiten möglich.

Volksanwalt schaltet sich ein

Auf die Bitte von Volksanwalt Bernhard Achitz wurde die Lage nun noch einmal überprüft – Andreas S. habe zur Zeit seiner Ausbildung keine andere Möglichkeit, wie eine Anlehre, gehabt. Dies sei ein ganz klarer Fall von Diskriminierung, und gegen die UN- Behindertenrechtskonvention. „Wenn es hier keinen Ermessensspielraum für die PVA gibt, müssen die Gesetze geändert werden.“, so Achitz.

Die Überprüfung ergab, dass die Ausbildung viele Ähnlichkeiten zu einer Schulausbildung aufweist. Daher wurde laut PVA-Chefjurist Berndt Pokorny in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 19. Februar der Nachkauf von zwei Ausbildungsjahren gestattet. Des Weiteren bietet die PVA Beratung zu diesem und ähnlichen Themen an.

Lohn statt Taschengeld

Doch Menschen mit Behinderung, die in Tagesheimstätten arbeiten, erhalten weiterhin keinen ordentlichen Lohn, sondern ein einfaches Taschengeld – dieser Umstand wurde von der Volksanwaltschaft Ende 2019 als „Unbefriedigend und unzulässig“ beschrieben. Des Weiteren sind diese Meschen nicht durch die Arbeit, in diesem Fall die Tagesheimstätte, sozialversichert – sie sind auf eine Mitversicherung bei den Eltern angewiesen. Achitz kritisiert hierbei den Bund und die Länder, die „die Verantwortung hin und herschieben“ würden, wodurch es keinen Fortschritt gibt.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 07.03.2022
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
Permalink: [Kurzlink]
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