Download Zusatz‐Kollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2023. Der Zusatz-KV ist gültig per 01.01.2023.
Der Zusatz-KV regelt die von der Bundesregierung beschlossene Auszahlung eines Pflegezuschusses für 2023 (Entgelterhöhungs‐Zweckzuschussgesetz) .
Dieser Zusatz-KV gilt für die Organisationen bzw. Beschäftigten, die in den Bereich der Sozialwirtschaft Österreich fallen. Dieser Kollektivvertag tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und endet am 31. Dezember 2023.
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Zusatz‐Kollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2023 über einen Pflegezuschuss (PDF)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2023
Artikel-Kategorie(n): News, SWÖ (BAGS) Kollektivvertrag
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