Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben – Die österreichische Behindertenpolitik auf dem Prüfstand
Seit dem 26. Oktober 2008 ist in Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft. Diesem internationalen Übereinkommen liegt ein soziales Modell von Behinderung zugrunde, das das herkömmliche medizinische Modell ersetzt. Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen sowie deren Achtung als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit bildet einen der zentralen Grundätze. Die Konvention formuliert keine neuen Rechte für Menschen mit Behinderung, vielmehr bekräftigt sie, dass für diese Personengruppe ohne Ausnahme alle Menschenrechte gelten.
Was bedeutet dieses Abkommen für Österreich. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden , um Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und volle gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der Menschenrechte sicherzustellen?
Jutta Seethaler im Gespräch mit Hubert Stockner, dem Geschäftsführer vom Verein Selbstbestimmt Leben in Innsbruck.
Die Sendung kann angehört werden unter:
http://cba.fro.at/42600
Quelle: Verein Freies Radio Innsbruck FREIRAD
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News
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