Eine subjektive Einschätzung zum Thema Behindertengleichstellungsgesetz von Thomas Stix.
Vergangene Woche hat Behindertenanwalt Buchinger die Jahresbilanz 2012 über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft gezogen. Wenig erfreut zeigte sich Buchinger über die nicht stattfindende Weiterentwicklung beim Behindertengleichstellungsgesetz, wie BIZEPS kürzlich in einer Aussendung berichtete.
Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Gesetz, insb. mit dem Thema Schlichtung, möchte ich hier kurz wiedergeben. Im Sommer 2012 habe ich beim Bundessozialamt drei Schlichtungen beantragt. Das Problem: Stufe(n) beim Eingang in das Lokal, und zwar Aida Landstraße und Wollzeile, McDonalds Universitätsring, Plachutta Wollzeile.
Die Termine für die Schlichtungen habe ich sehr rasch bekommen. Ich habe mich im Vorfeld über das Thema gut informiert, bin aber kein Schlichtungsexperte.
Details werde ich hier nicht darlegen, Tatsache ist aber, dass sich an meinen beanstandeten Diskriminierungstatbeständen in allen 3 Fällen – bis jetzt, also ein Dreivierteljahr später – nichts verbessert hat und auch kein Schadenersatz bezahlt wurde. 2 von den 3 Schlichtungsgegnern haben guten Willen gezeigt und versprochen, das Möglichste zu tun, um bald den Eintritt in das Lokal für RollstuhlfahrerInnen zu ermöglichen. 1 Schlichtungsgegner hat mir in einem Anwaltsschreiben mitgeteilt, dass er lt. gesetzlicher Lage gar nichts tun müsse, und er daher auch nichts tun werde; ich könne mich aber gerne vom Personal in das Lokal hineintragen lassen…
Klar, ich hätte mir Unterstützung von SchlichtungsexpertInnen holen können, ich wollte aber auch testen, wie tauglich das Instrument der Schlichtung für Otto-Normalo in Rechtssachen im Endeffekt ist. Meine Meinung: Die Schlichtung ist untauglich und ineffizient und daher ist das Behindertengleichstellungsgesetz der Bezeichnung Gesetz nicht würdig!
Solange dieses „Gesetz“ völlig zahnlos ist, der/die Diskriminierte BittstellerIn ist, und die Beseitigung einer Diskriminierung rein abhängig vom Goodwill der/des Diskriminierenden ist, so kann man diesem „Rechtsmittel“ nur die Schlechtestnote ausstellen, und mit den Worten von Schlichtungsexperten Markus Ladstätter fordern: „Dies muss sich unbedingt ändern, damit das Gesetz endlich das Papier wert ist, auf dem es steht“!
AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, Kommentare, News
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