Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen Unterstützung bei der Stimmabgabe
Der gestern von ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg vorgebrachte Vorschlag zur barrierefreien Abgabe einer Vorzugsstimme stößt auch bei der Lebenshilfe Österreich auf Zuspruch. Demgemäß soll es möglich sein, anstatt des Namens die entsprechende Listennummer der Kanditatinnen und Kanditaten einzutragen.
Albert Brandstätter, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich: „Für Menschen mit Lernschwierigkeiten und auch für andere Personengruppen wie blinde und sehbehinderte Menschen wäre der Eintrag einer Listennummer eine deutliche Erleichterung.“ Ergänzend dazu fordert die Lebenshilfe, im Vorfeld einer Wahl sämtliche Informationen auch in leichter Sprache zu veröffentlichen. Rund 40.000 stimmberechtigte Menschen mit Lernschwierigkeiten würden von der neuen Regelung profitieren, schätzt die Lebenshilfe Österreich.
Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen oftmals Unterstützung bei der Abgabe ihrer Stimme im Wahllokal. Darüber entscheidet jede Wahlbehörde im eigenen Ermessen. Die Lebenshilfe Österreich fordert hier eindeutige Rechtsklarheit. „Die Wahlordnungen auf Bundes- und Landesebene müssen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung die Möglichkeit auf eine Unterstützung einräumen. Wahlleiter und Wahlleiterinnen sollten informiert und geschult werden“, fordert Brandstätter. Das Innenministerium hat auf eine diesbezügliche Anfrage der Lebenshilfe Österreich noch nicht reagiert.
„Auf Grundlage des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht, an Wahlen teilnehmen und durch eine Person ihrer Wahl unterstützt zu werden. Inklusion muss auch in der Wahlzelle gelebt werden“, bekräftigt Brandstätter abschließend.
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Quelle: APA
AutorIn: Lebenshilfe Österreich
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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