Hundstorfer und Mikl-Leitner präsentieren Maßnahmenpaket zu Zivildienstreform: Verbesserungen bei Ausbildung und Verwaltung – hochwertiger Einsatz verpflichtend
Knapp 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher haben sich bei der Volksbefragung am 20. Jänner 2013 für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes ausgesprochen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner haben heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Zivildienstreform präsentiert, die das bereits sehr gut funktionierende System des Zivildienstes noch attraktiver machen: Während derzeit nur Zivildienstleistende in Rettungsorganisationen eine umfassende Ausbildung während ihres Zivildienstes erhalten, wird künftig auch anderen Einrichtungen, wie beispielsweise Alten- oder Behindertenbetreuungsorganisationen, die eine fachspezifische Ausbildung anbieten, diese vom Bund gefördert bekommen.
„Ein mir ganz wesentliches Element, nämlich die Förderung der Ausbildung, konnten wir aus dem Modell „Soziales Jahr“ nun auch für den Zivildienst verwirklichen. Von diesen Maßnahmen profitieren alle Seiten: die Zivildiener, die Zivildiensteinrichtungen und natürlich auch die betreuten Personen. Dadurch schaffen wir einen Anreiz, den Zivildienst nicht nur als wichtige Lebenserfahrung zu begreifen, sondern vor allem den Aspekt der Ausbilung in den Vordergrund zu stellen“, so Hundstorfer.
Einrichtungen erhalten Ausbildungskosten rückerstattet
Sozialministerium und Innenministerium leisten gemeinsam einen Ausbildungsbeitrag von 70 Prozent der Ausbildungskosten bis zu maximal 1.700 Euro, den Zivildiensteinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen können.
„Der Zivildienst ist eine Investition in die Zukunft und kann zum „Sprungbrett“ für eine Beschäftigung im Gesundheits- oder Sozialbereich werden. Daher wollen wir in die Ausbilung junger Menschen vorausschauend investieren, um insbesonders Männer für diese Berufsfelder zu sensibilisieren. Die Novelle stellt auch klar, dass die Träger ihre Zivildiener möglichst hochwertig und ausbildungsadäquat einsetzen. Damit wollen wir eine möglichst sinnvolle Gestaltung des Zivildienstes erreichen“, so Hundstorfer.
Übersicht der wichtigesten Änderungen
- In Zukunft ist einer Trägerorganisation die Zulassung zu entziehen, wenn diese arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen verletzt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass nur zuverlässig agierende Organisationen auch Zivildiener zugewiesen bekommen
- Verbesserungen in der Verwaltung: Zivildiener können künftig mit Einverständnis bis drei Werktage vor dem Antrittstermin zugewiesen werden
- Männer, die bereits vor ihrem Zivildienst 12 Monate eine Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltjahres geleistet haben, müssen in Zukunft keinen Zivildienst mehr leisten. Damit werden sie den Auslandsdienern gleichgestellt. Voraussetzung für diese Gesetzesänderung ist eine Verfassungsmehrheit
- das Rettungswesen wird als ein weiterer möglicher Einsatzbereich für das Freiwillige Sozialjahr aufgenommen, das Männern und Frauen ab 17 als besondere Form des freiwilligen Engagements mit Ausbildungscharakter offensteht
- eine Studien- und Berufsberatung für Zivildiener soll eingerichtet werden, der Probebetrieb startet im Herbst
Zeitplan zur Umsetzung der neuen Regelungen
Nach der Begutachtung ab 25. April 2013 soll der Gesetzesentwurf bis zum Sommer beschlossen werden, um im Anschluss daran die Verordnungen erstellen zu können. Mit 1. Oktober 2013 soll die Zivildienstreform in Kraft treten.
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Quelle: BMASK
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
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