Ein gutes Monat lang vertritt der Sozialministeriums-Beamte Hansjörg Hofer Behindertenanwalt Erwin Buchinger (derzeit in Vaterkarenz) in seinem Amt. Und schon nach einer Woche meldet er sich zu Wort: Das Behinderteneinstellungsgesetz soll verschärft werden. Nach den vorliegenden Daten habe das Aussetzen des besonderen Kündigungsschutzes für behinderte ArbeitnehmerInnen „nicht den gewünschten Effekt gebracht“, so Hofer.
Die Arbeitslosigkeit unter behinderten Menschen ist ungehindert hoch. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen scheinen nicht zu greifen. Nun soll nach Wunsch Hofers die Ausgleichstaxe (Strafzahlung für Betriebe, die die Quote behinderter ArbeitnehmerInnen nicht erfüllen) empfindlich erhöht werden, nämlich gleich verdoppelt.
Derzeit müssen Unternehmen ab 25 Mitarbeiter je einen Behinderten einstellen. Auch das soll sich ändern: Schon ab einer Anzahl von 16 Beschäftigten soll eine behinderte Person im Betrieb arbeiten. Damit soll der Kreis jener Unternehmen, die eine Behindertenquote zu erfüllen haben, deutlich erweitert werden.
Jarmer: Verdoppelung der Ausgleichstaxe zu wenig
Der Vorschlag Hansjörg Hofers, die Ausgleichstaxe zu verdoppeln, geht der Grünen Behindertensprecherin nicht weit genug. In einer Presseaussendung (17.03.2014) fordert sie, mehr Druck auf Unternehmen auszuüben. Vorstellbar als Richtwert sei ein branchenübliches Durchschnittsgehalt. Außerdem fordert sie zeitgleich mit der Anhebung der Ausgleichstaxe eine „Informationskampagne mit positiven Beispielen“.
Königsberger-Ludwig: Image- und Informationskampagne notwendig
Ganz anders ist die Meinung der SPÖ-Behindertensprecherin. Sie meint zwar ebenfalls, dass die Lockerung des besonderen Kündigungsschutzes keine geeignete Maßnahme ist, um der Arbeitslosigkeit unter behinderten Menschen entgegenzuwirken, jedoch will sie erst die Evaluierung abwarten, die Mitte des Jahres fertiggestellt sein soll, und erst danach daraus resultierende Schlüsse ziehen.
Wichtiger als Verschärfungen bei der Ausgleichstaxe sind für Königsberger-Ludwig mehr Informationen und Service für Unternehmen. „Viel eher braucht es ein stärkeres Bewusstsein dafür, dass Menschen mit Behinderung leistungsfähig und einsatzbereit sind. Auch über die Förderangebote, die es derzeit gibt, muss verstärkt informiert werden“, so Königsberger-Ludwig in einer Presseaussendung (17.03.2014).
Wirtschaftskammer: Anreize schaffen statt Strafen
Wenig Freude mit den Plänen des Kurzzeit-Behindertenanwalts hat naturgemäß die Wirtschaftskammer. Anstatt Betriebe zu bestrafen, die behinderte Menschen nicht einstellen, will Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der WKÖ, Betriebe, die Behinderte einstellen, in Form von Lohnzuschüssen fördern.
In einer Presseaussendung (17.03.2014) beklagt Gleitsmann, dass der Zugang zu Förderungen seit 2011 erschwert wurde. „Bisher war es eine Ansprechperson, in der Regel der Arbeitsassistent, der die Förderung für den Betrieb abgewickelt hat, jetzt kommt auch noch das AMS hinzu – von Transparenz und Reduzierung des betrieblichen Aufwandes keine Rede mehr“, kritisiert Gleitsmann.
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[Bundessozialamt – Informationen für Unternehmen]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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