Wie von uns berichtet wurde im Juli 2013 das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRegG) im Parlament beschlossen. Die Arbeiterkammer sollte ab 2015 die gesetzlich vorgesehene Registrierung der betroffenen Berufe übernehmen und Gabi Burgstaller mit dem Aufbau des Systems beauftragt werden. Im September wurde das Gesetz allerdings von den Bundesländern gekippt.
Ziel dieser Registrierung ist die Möglichkeit einer besseren Angebots- und Bedarfsplanung und das Unterstreichen der Transparenz von Pflegeleistungen. Schon damals gab es nicht nur Zustimmung zu der Neuerung: Der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria) sowie Physio Austria als Vertretung der Physiotherapie äußerten von Beginn an ihre Bedenken. Hauptkritikpunkt stellte die Durchführung der Registrierung durch die Arbeiterkammer – statt durch die jeweiligen Berufsverbände – dar. Die Oppositionsparteien waren ebenfalls gegen den Gesetzesentwurf.
Im Juli 2013 wurde das Gesetz im National- und Bundesrat beschlossen
Im Bundesrat wurde daraufhin das Gesetz, trotz fehlender Zustimmung einiger Abgeordneter, beschlossen. Die inhaltlichen und formalen Bedenken der Kritiker hatten jedoch zur Folge, dass Niederösterreich und Salzburg gemäß ihres Rechts als Bundesländer ein Veto einlegten – es kam zum Stillstand. Die Länder nannten als Gründe für ihre Entscheidung die Schaffung eines Zweiklassensystems von Gesundheitsberufen (nur für Berufe im gehobenen medizinisch-technischen Dienst gilt die Registrierungspflicht), Datenschutzbedenken sowie ein Interessenskonflikt der Arbeiterkammer in ihrer gleichzeitigen Rolle als kontrollierende und interessensvertretende Instanz.
NÖ und SBG schicken Gesetz zurück an den Start
Experten der Arbeiterkammer auf der anderen Seite kritisieren die Macht der Bundesländer, ein bereits durch National- und Bundesrat beschlossenes Gesetz noch zu kippen. Wird gegen ein Gesetz ein Veto eingelegt, muss dieses neu verhandelt werden und geht damit quasi zurück an den Start. In der kommenden Legislaturperiode muss der Entwurf den Gesetzesprozess noch einmal durchlaufen, wie lange das dauern wird ist ungewiss.
MTD-Austria startet Online-Registrierung
Währenddessen starten die MTD-Berufsverbände jetzt in Eigeninitiative eine freiwillige Online-Registrierung. „Wir laden unsere Berufsangehörigen ein, sich in unserer Online-Datenbank zu registrieren“, sagt Gabriele Jaksch, Präsidentin von MTD-Austria. Die Aufgabe der hierfür gegründeten Tochtergesellschaft MTD-Register GmbH ist es, die Registrierungsdaten aller sieben MTD-Berufe (Biomedizinische AnalytikerInnen, DiätologInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, OrthoptistInnen, PhysiotherapeutInnen, RadiologietechnologInnen) zu sammeln, um somit Auswertungen für eine qualitativ hochwertige Planung durchzuführen zu können.
AutorIn: Katia Kreuzhuber
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
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