Einen Sturm der Entrüstung hat LH Erwin Pröll durch eine Aussage in der ORF Pressestunde zum Thema Barrierefreiheit ausgelöst.
Geradezu emotional empört sich der Niederösterreichische Landeshauptmann über die vielen Vorgaben (er zeigt eine Liste vor, die 9 Seiten „dick“ ist), die einfachen Gastwirten seitens des Bundes auferlegt würden, darunter die Vorgabe, dass ein Lokal barrierefrei zugänglich sein müsse.
Hier das Originalzitat von LH Erwin Pröll in der Pressestunde vom 01.03.2015:
Ein ganz entscheidender Faktor im Zusammenhang mit Verwaltungsreform: Ich sag’s Ihnen am Beispiel der Wirte. Wir sind auf Länderebene ständig konfrontiert mit Vorgaben durch Bundesnormen. Und ich habe hier ein Papier, das ist 9 Seiten dick, 9 Seiten! Sie sehen wie intensiv das beschrieben ist. Und ob Sie’s glauben oder nicht, diese 9 Seiten sind vollbeschrieben mit Vorgaben, die man in der Bundesgewerbeordnung einem einfachen Wirt vorschreibt, die er jährlich überprüfen muss und umsetzen muss.
Und da sag ich Ihnen: Das ist ein Unding! Ständig von oben verordnen, manchesmal in hanebüchenen Vorgaben. Ich sage Ihnen, was sich da alles abspielt, das spottet jeder Beschreibung! Barrierefreier Zugang muss in Zukunft in jedem Gasthaus, in jedem Landwirtshaus investiert werden! Ja, meine Damen und Herren, liebe Frau Chefredakteurin, Herr Chefredakteur, wo sind wir denn?
Und ich sage Ihnen, ich hab auch den Auftrag gegeben, jetzt gerade im Zusammenhang mit den Wirten, weil’s die wirklich nicht leicht haben, ich habe den Auftrag gegeben, jetzt einmal zu überprüfen, wo wir diesen Unfug abstellen können, bzw. wo wir diesen Normen, die vorgegeben werden, nicht folgen müssen, denn ich schaue nicht auf Dauer zu, wie ein wesentlicher Kulturfaktor – und ob Sie’s jetzt glauben oder nicht, Gastronomie und vor allem Wirtshauskultur ist ein entscheidender Faktor in diesem Land – wie das kaputt gemacht wird.
Offenbar erkennen nun die Gewerbetreibenden mehr und mehr, dass es ein Behindertengleichstellungsgesetz tatsächlich gibt, und dass dieses auch irgendwann – nämlich am 01.01.2016 wirklich umzusetzen ist. Traurig nur, dass ein Landeshauptmann, der schon jahrzehntelang politisch tätig ist, jetzt so tut, als wüsste er von nichts – immerhin gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz schon seit 2006 und hat den Betrieben 10 Jahre Übergangsfrist eingeräumt, um sich mit dem Thema Barrierefreiheit zu beschäftigen.
AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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