Bei der Bewilligung von Hilfsmittels gibt es nicht selten Probleme mit den Krankenkassen. Ein besonders kurioser Fall von kreativer Bewilligungspraxis der Wiener Gebietskrankenkasse ist uns nun von Anna Hosenseidl berichtet worden.
Anfang März hatte ich einen Motorschaden bei meinem neunjährigen elektrischen Rollstuhl, der mit einer elektrischen Rückenlehne ausgestattet ist.
Nach einigen Gesprächen mit meiner Hilfsmittelfirma hatte ich einen neuen E-Rolli mit einer elektrischen Rückenlehne ausgesucht (den Motorschaden zu reparieren war zu teuer und lohnt sich bei einem so alten Rolli nicht mehr). Nach einiger Zeit war klar, dass es im Depot der WGKK keinen passenden gebrauchten gab. Deswegen suchte ich bei der WGKK um einen neuen Rolli mit elektrisch verstellbarer Rückenlehne an.
Jetzt begann eine Odyssee:
Mir wurde nur ein E-Rolli mit mechanisch verstellbare Rückenlehne bewilligt, obwohl der alte mit einer elektrischen ausgestattet war. Die Begründung der Chefärztin der WGKK ist, dass ich ja eine „Betreuung“ hätte, die mir jeder Zeit die Rückenlehne händisch verstellen kann. Nach telefonischer Rücksprache mit der Chefärztin, erklärte ich ihr, dass meine Assistenz nur stundenweise bei mir ist.
Nach einiger Diskussion erklärte sie mir, ich bräuchte nochmal eine hausärztliche Bestätigung, dass ich nur stundenweise „Betreuung“/Assistenz habe und deshalb die elektrische Rückenlehne brauche. Das war ihr aber nicht genug, ich musste nochmal detailliert schriftlich begründen, warum ich diese unbedingt brauche. Nach einigen Wochen kam dann die Bewilligung der elektrischen Rückenlehne, jedoch ohne dazugehörigen Rahmen, der unbedingt benötigt wird, damit die elektrische Rückenlehne überhaupt montiert werden kann und funktioniert.
Nicht genug, dass ich während der ganzen Zeit in einem Schieberollstuhl sitzen muss, der nicht an mir angepasst ist, wodurch ich Schmerzen und Krämpfe habe. Jetzt musste noch meine Hilfsmittelfirma zusätzlich sämtliche einzelne Bestandteile an die WGKK faxen um zu begründen, dass ich den Rahmen dazu benötige.
Im Moment warte ich also wieder auf die WGKK… Ich bin gespannt, ob mir der Rahmen doch noch bewilligt wird. Es geht nur noch um ein paar hundert Euro…
Das Paradoxon an der Sache ist, dass ich nun – obwohl ich mit Assistenz selbstbestimmt lebe – diese Selbstbestimmung quasi zurückstellen muss, da mir nun das richtige Hilfsmittel – nämlich ein Rollstuhl, der mir sowohl Mobilität ermöglicht als auch ein schmerzfreies Sitzen gewährleistet – nicht mehr bezahlt wird.
Es kommt mir so vor, als würde mir die WGKK einen Rollstuhl ohne Räder bewilligen.
Anna Maria Hosenseidl
[Zusatz der Redaktion am 04.05.2015: Frau Hosenseidl hat mitgeteilt, dass ihr Rollstuhl schließlich in voll funktionsfähigem Umfang von der WGKK bewilligt wurde.]
AutorIn: Anna Maria Hosenseidl
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Hilfsmittel und Therapien, News
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