Vereine Nationen verabschieden am 13. Dezember 2006 die Behindertenrechtskonvention.
Diese UN-Behindertenrechtskonvention ist im Gegensatz zu anderen UN-Konventionen keine zur Abwehr bestimmter Unzulänglichkeiten beschlossene, sondern eine, welche einen Anspruch der betroffenen Menschen formuliert; sie wurde darüber hinaus unter der Mitwirkung von Betroffenen ausgearbeitet.
Die Vertragsstaaten der Konvention haben sich unter anderem verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Unterstützt werden sollen sie dabei von gemeindenahen Diensten oder auch persönlichen Assistenzen.
Die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsstaaten wird von einem Vertragsorgan der Vereinten Nationen begleitet, dem ‚UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen‘.
Das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll wurde am 13. Dezember 2006 am Sitz der Vereinten Nationen in New York verabschiedet.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 08.07.2020
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